AG Struktur

Bericht für die Frühjahrssynode am 21. April 2018 - Pfarrerin J.-Martina Rief - Vorsitzende

Hohe Synode,
nun darf ich ein letztes Mal von der Arbeit der AGS berichten, bevor an dieser Stelle ein anderer, eine andere steht. Vorausgesetzt: Die Synode beauftragt die AGS mit weiteren Aufgaben und wählt im Herbst einen / eine neue Vorsitzende.

Inhaltlich kann ich heute nur noch einmal bekräftigen, was die AGS als vorläufigen Abschlussbericht auf der Herbstsynode vorgetragen hat. Die Ergebnisse sind von Ihnen, den stimmberechtigten Mitgliedern des Leitungsorgans unseres Kirchenkreises, mit überwältigender Mehrheit angenommen worden. Einen gewissen Stolz kann ich nicht verhehlen. Denn wir sind mit diesen Entscheidungen schon etwas Besonderes in unserer Landeskirche:
Wir sind ein Kirchenkreis gegen den Trend.
Wir sind eine Synode, die sich nicht fraglos dem Diktat der Zahlen beugt.
Wir nehmen uns die Freiheit, den Hochrechnungen der Finanzentwicklung nicht zu trauen.
Wir wagen es, die Ergebnisse der landeskirchlichen Strukturkommission aus kritischer Distanz zu betrachten und den Weg in die Zukunft nach Kriterien zu gestalten, die wir für unseren Kirchenkreis für bedeutsam halten.

Ich erinnere:
Wir haben uns dafür entschieden, den ländlichen Bereich – und der ist groß in unserem Kirchenkreis – zu stärken und nicht nur nach den sinkenden Gemeindegliederzahlen zu bewerten (Beschluss 23).
Wir haben uns entschlossen, die Personalstellen in der Summe nicht zu reduzieren, solange die Kirchensteuerzuweisungen für unseren Kirchenkreis steigen und mit den Tariferhöhungen mithalten. Bis jetzt ist das der Fall (vgl. Synodenbericht Nov. 2017 Grundsätze und Stellenplan). Die Strukturkommission der Landeskirche rechnet mit einem Rückgang der Kirchen
steuern in den nächsten 7 Jahren (bis 2025) um 25% (vorläufiger Abschlussbericht S.9). Die Argumente bezüglich der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen und der Altersstruktur sind nachvollziehbar. Die reale Entwicklung des Kirchensteueraufkommens der letzten Jahrzehnte steht dem jedoch positiv entgegen.

Mutig oder riskant?
Auf jeden Fall haben die Vorschläge der AGS von der Synode einen Zuspruch bekommen, der nicht mal von Wahlergebnissen der DDR hätte getoppt werden können - mit dem gravierenden Unterschied: Sie als Synodale können wirklich frei entscheiden.
Das Ergebnis ist ermutigend und sollte ein Zeichen sein: Wir stehen zusammen und beugen uns nicht in vorlaufendem Gehorsam gegenüber statistischen Erhebungen.
Wir können guten Mutes an unsere Arbeit gehen; wir können frei von der steten Sorge um den Arbeitsplatz das Evangelium verkündigen. –
Wo es dennoch Verunsicherung gibt, müssen wir konkret hinschauen und mit den Beteiligten nach Lösungen suchen.

Doch Vorsicht!
Die Synodenbeschlüsse könnten zu dem Schluss führen: Alles bleibt wie es ist. Am besten nicht bewegen!
Die Warnungen vor Eigen- statt Gemeinsinn folgen auf dem Fuße. Insbesondere trafen sie mich am letzten Wochenende. Ich saß zur gleichen Zeit an den Gottesdienstvorbereitungen zum Sonntag Misericordias Domini und am Synodenbericht. Beides verwob sich miteinander.
Vielleicht erinnern Sie sich an die Schriftworte, die an dem Sonntag zu hören waren:

1. Petrus 5,1f
Die Ältesten unter euch ermahne ich …:
Weidet die Herde Gottes, die euch anbefohlen ist,
und achtet auf sie, nicht gezwungen, sondern freiwillig, …
nicht um Gewinns willen, sondern von Herzensgrund, …

Ezechiel 34,2
So spricht Gott der HERR:
Wehe den Hirten (Israels), die sich selbst weiden!

Haben wir uns etwa ein System geschaffen, um uns selbst zu weiden?
Wie weit ist es her mit unserer Bereitschaft, freiwillig an Orte zu gehen, wo unser Einsatz gebraucht wird, und dafür ein Stück der vertraut gewordenen Umgebung zu verlassen?
Und weiter: Weckt unser Berechnungsschlüssel für die Personalstellen etwa Begehrlichkeiten auf Kosten derer, die schlechter abschneiden?

Die Versuchung lockt.
Hat man als Haupt- und Ehrenamtlicher nicht an erster Stelle dafür zu sorgen, dass die Arbeit vor Ort gut läuft, dass die personelle Versorgung der eigenen Gemeinden gesichert ist? Schließlich haben wir alle auf dem eigenen Feld genug zu tun. Was brauchen wir da Regionen oder gleich den ganzen Kirchenkreis?
Die Antwort ist ganz einfach: Es geht nur miteinander. Es geht nur weiter, wenn wir auch sehen, was er andere braucht. Und es ist erfahrungsgemäß so, dass es sich im Team, im Austausch mit anderen und bei gegenseitiger Unterstützung viel besser lebt und arbeitet als auf einsamen Posten. Man könnte auch sagen: Es ist effektiver.
Und schließlich müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir schon lange vom Miteinander in unserer Landeskirche leben – wir sind ein nehmender Kirchenkreis.

Doch machen wir uns keine Illusionen.
Bei der Planung und bei jeder Stellenbesetzung ist zu prüfen, im welchem Umfang und in welchem Aufgabenfeld sie künftig aufgestellt werden sollte, und welche Auswirkungen das hat auf die anderen Beteiligten. Zudem steht immer noch im Raum der Synodenbeschluss von 2015 zur Stärkung der Jugendarbeit.
Wenn es nun um konkrete Überlegungen geht wie z.B. in Region 1 mit Pfarrsprengel Päwesin oder in Region 4 Pfarrsprengel Rädicke - Bad Belzig, da können die Vorstellungen zwischen Gemeinden, Regionalbeirat und Kreiskirchenrat schon mal auseinandergehen. Dann wünsche ich mir / wünsche ich uns eine Selbstprüfung der Beteiligten und geschwisterliche Beratung im Sinne der Schriftworte vom letzten Sonntag, wie oben zitiert.

Ich erinnere noch einmal an die Herbstsynode. Da wurden Grundsätze zur Personalplanung im Bericht der AGS genau benannt. Genau da setzt die weitere Arbeit an. Denn: Was bedeutet zum Beispiel der Satz „Die Personalplanung orientiert sich an der von der AGS erarbeiteten Tabelle für den Personaleinsatz vorrangig in den 4 Regionen und in einem Teil kreiskirchlicher Personalstellen“ im konkreten Fall?
Welche Schlüsse können aus den Ergebnissen der Arbeit der AGS und den Synodenbeschlüssen
gezogen werden? Wer muss sich mit wem beraten, wenn es um Perspektiven für die nächste Zukunft geht?

Die AGS hat seit der letzten Synode zweimal getagt und dem KKR Vorschläge gemacht,
zu welchen Themen eine weitere Arbeit der AGS hilfreich sein könnte. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag haben Sie erhalten:
Die Kreissynode beauftragt die AG Struktur weiterhin beratend tätig zu sein. …

Und ein Letztes:
Wir stellen fest, dass die Entwicklung der regionalen Zusammenarbeit sich unterschiedlich gestaltet. Das entspricht dem Grundsatz der Freiheit, dass die je besonderen Herausforderungen und Bedingungen ernst genommen werden und Gestaltungsspielräume offen sind.
Gehen wir also kreativ damit um und lassen einander unterschiedliche Akzente setzen. Und vielleicht auf der nächsten Synode aus dem Regionalbeirat berichten, was es Besonderes gibt?

Bei dem allen lasst uns bedenken, unter welchem Auftrag und welcher Verheißung wir stehen:
Weidet die Herde Gottes, die euch anbefohlen ist,
und achtet auf sie, nicht gezwungen, sondern freiwillig, …
nicht um Gewinns willen, sondern von Herzensgrund, …
nicht als solche, die über die Gemeinden herrschen, sondern als Vorbilder der Herde.
So werdet ihr, wenn erscheinen wird der Erzhirte, Christus,
die unverwelkliche Krone der Herrlichkeit empfangen. (1. Petrus 5,1-4)


Ich danke:
den Mitgliedern der AGS, insbesondere dem stellvertretenden Vorsitzenden; ich danke Euch und Ihnen, den Synodalen, für das Vertrauen, das mir entgegengebracht wurde, für Widerspruch und Zuspruch und besonders für alles gemeinsame Weiterdenken.
Bis Ende Oktober darf ich ja noch dabei sein.

J.-Martina Rief
am 21. April 2018

Bericht an die Herbstsynode 2017 - J.-Martina Rief, Dr. Thomas Götze

Hohe Synode,mit dem heutigen Bericht der AG Struktur kommen wir zu einem vorläufigen Abschluss der uns aufgetragenen Arbeit.Ich möchte diesem Bericht ein Bibelwort voranstellen, das als Tageslosung heute zu lesen ist.Das möge deutlich machen, dass die AGS nicht ein Rechenclub ist, der Gemeinden und Mitarbeitende nach bestimmten Zahlenverhältnissen hin und her schiebt. Vielmehr stehen wir auch dann, wenn es um Zahlen und um Geld geht, im Dienst der Kirche Jesu Christi und damit unter Gottes Wort und Verheißung.So hören wir heute gemeinsam das Wort aus dem Buch des Propheten Jesaja:Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht,und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell. (Jesaja 9,1)

Mit diesen Worten eröffne ich jeden Heiligabendgottesdienst.
Nun ist das, was wir Ihnen zu berichten haben, sicher kein Weihnachtsgeschenk.
Aber wir hoffen, dass es erhellend ist und die Angst davor vertreibt, dass hier „von oben“ Entscheidungen getroffen werden, über die Köpfe der Menschen hinweg, die in den Städten und Dörfern unserer Kirchengemeinden leben und arbeiten.
Das „Oben“ - wenn es das in unserer Kirche überhaupt gibt, sind dabei Sie, verehrte Synodale, als leitendes und entscheidendes Organ des Kirchenkreises.
Die uralten Verheißungen, wie wir sie heute als Tageslosung hören, können uns dabei helfen, das Wesentliche im Blick zu behalten:
Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht,

und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell.

Die vielfältigen und vielleicht sehr konkreten Assoziationen dazu will ich nicht ausbreiten, sondern daran erinnern, wie der Text weiter geht:
Denn uns ist ein Kind geboren, ein Sohn ist uns gegeben,

und die Herrschaft ruht auf seiner Schulter. Und er heißt: Wunder-Rat, Gott-Held,
Ewig-Vater, Friede-Fürst… (Jes. 9,5)

An ihm wollen wir uns ausrichten, und ihn bitten, dass er uns leite und führe.

Damit nun zum diesjährigen Bericht der AGS:
Die Synode unseres Kirchenkreises hatte im November vor 4 Jahren (2013) beschlossen, eine „Strukturkommission“ einzusetzen. Diese wurde dann als Arbeitsgruppe installiert auf der Grundlage des Fünf-Punkte-Papiers. Dabei gab es folgende Zielsetzung:

1.4. Das Ziel ist die Verständigung der Synode über einen Perspektivplan des Kirchenkreises für die nächsten 10 Jahre, welcher:
- die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und kirchlichen Diensten in Regionen ordnet und
- den Einsatz von Personalstellen im Verkündigungsdienst regelt - Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, Kirchenmusiker und -musikerinnen sowie Theologinnen und Theologen, Jugendmitarbeiter-innen und Öffentlichkeitsarbeit …

Am 28. Mai 2014 traf sich die AGS zu ihrer konstituierenden Sitzung.
Am 6. November dieses Jahres hat sie bei ihrer 20. Sitzung Bilanz gezogen. Nun sei zusammengefasst, was die Ergebnisse der Arbeit der AGS aus diesem Zeitraum sind.

1. Zielsetzung - Bildung von Regionen
Im November 2015 hat die AGS der Synode einen Vorschlag zur Bildung von 4 Regionen vorgelegt. Dazu wurde der entsprechende Beschluss gefasst. Doch damit ist es ja nicht getan. Wenn die Zusammenarbeit in den Regionen gestärkt, der Gemeinschaftssinn belebt werden soll, braucht es Menschen, die darin eine Chance sehen, gemeinsam mit anderen zu planen und zu gestalten, die einzelnen Pfarrbereiche durch Zusammenarbeit zu stärken und zu entlasten. Nach dem Vorbild anderer Kirchenkreise wurde darum die Einsetzung von Regionalbeiräten angeregt.

Die Synode hat dazu im April 2016 „Leitlinien für die Regionalbeiräte“ herausgegeben. In deren Präambel heißt es: „Die Regionenbildung dient dazu, die vielfältigen Formen des christlichen Gemeindelebens in jeweils kleineren Flächeneinheiten zu organisieren und die Zusammenarbeit der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden abzustimmen. Mit den Regionen werden keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern Gestaltungsräume.“

Damit komme ich schließlich zu den Punkten, die zwar von Anfang an mit im Gespräch waren, teils kontrovers diskutiert wurden, und noch nicht beschlussmäßig festgestellt wurden: die Verständigung der Synode über einen Perspektivplan des Kirchenkreises für die nächsten 10 Jahre, welcher:  2. den Einsatz von Personalstellen im Verkündigungsdienst regelt. (vgl. Zielsetzung AGS)

2. Zielsetzung / Aufgabenstellung - Einsatz der Personalstellen des EKMB
Im Fünf-Punkte-Papier der AGS heißt es:
2.3. Aufstellung eines Personalplanes für den Verkündigungsdienst (Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, Kirchenmusiker und -musikerinnen sowie Theologinnen und Theologen), welcher den Regionen eigene Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme, Prüfung und Abwägung der verschiedensten Anforderungen an die Mitarbeitenden hat die AGS schließlich folgende Kriterien als Berechnungsgrundlage zur Bewertung der Personalstellen ausgewählt:
1. Gemeindegliederzahlen – sie werden mit 75% gewichtet
2. Kirchtürme – sie werden mit 20% gewichtet
3. Friedhöfe in gemeindlicher Trägerschaft – sie werden mit 5 % gewichtet.
Hinzu kommen mit festen Größen die Jugendarbeit – mit derzeit 50% Stellenumfang je Region und die KiTas in Trägerschaft von Kirchengemeinden mit je-Trägergemeinde 10% Stellenumfang.
Die Berechnungsstabelle - bereits bekannt aus den vorangegangen Synoden - wird Dr. Thomas Götze gleich mit aktuellem Stand präsentieren und erläutern.

Ich möchte zuvor darstellen bzw. in Erinnerung rufen, was die AGS zu diesen Bewertungen veranlasst hat:          

1. Gemeindegliederzahlen.
Es muss deutlich erkennbar sein, dass die Arbeit mit den Menschen für uns als Gemeinde und Kirche an allererster Stelle steht. Die überwiegende Zeit und Kraft der Mitarbeitenden muss für Verkündigung und Seelsorge zur Verfügung stehen: für Gottesdienste, Amtshandlungen, Gruppen und Kreise, für besondere Feste und Feiern, Workshops und Projekte, die alle Menschen zusammen führen und einladen zur Begegnung mit dem lebendigen Gott. Dass wir es dabei häufig auch mit Menschen zu tun haben, die keiner Kirche angehören, hebt noch die Bedeutung dieses Bewertungskriteriums. Vorschlag: 75%

2. Kirchtürme
Unsere Kirchengebäude landauf landab und in den Städten sind Zeugnisse christlichen Glaubens und Lebens. Sie nehmen uns hinein in die Geschichte der Kirche, die lange vor uns begonnen hat und auf deren Zukunft wir vertrauen, mit Gottes Hilfe.
Hier gilt es abzuwägen, wieviel Zeit, Kraft und Vermögen wir in Gebäude investieren für immer kleiner werdende Kirchengemeinden (die kleinste 13 GGL). Doch die Tatsache, dass die „Kirchtürme“ da sind, sollte uns aufmerksam machen für den Wert, den sie haben in einer Gesellschaft, die sich immer weiter vom Christentum entfernt.
Auf der Tagung „Kirche(n) im Wandel“ am 3. November im Konsistorium hat der Theologe Dr. Clemens Bethge die Formulierung geprägt: die Kirchen, auch ungenutzte Kirchen in unseren Dörfern, sind „Platzhalter der Hoffnung“. Darum sollten sie unsererseits nicht unbeachtet bleiben. Nach heutigem evangelischem Verständnis sind diese Gebäude die Orte zur Feier des Gottesdienstes und zugleich mehr als dies: auch außerhalb der Gottesdienstzeit Orte zum Schauen, zum Innehalten, zur Begegnung mit sich selbst und mit Gott, zur Begegnung mit Geschichte und Gegenwart. Platzhalter der Hoffnung! Darum sollten sie geöffnet sein. Dagegen eine Kirche, die nicht nur verschlossen ist, sondern dem Verfall überlassen,  die sagt: dies ist ein von Christen verlassener Ort. Dagegen gibt es vielerorts die Initiative von Fördervereinen, die sich des Gebäudes annehmen, sich um den Wiederaufbau und Erhalt kümmern und mit der Kirchengemeinde kooperieren und so ihre Wertschätzung zeigen.
Wenn wir das als Herausforderung auf unseren Kirchenkreis übertragen mit seinen insgesamt 165 Kirchtürmen, sehen wir große Unterschiede zwischen städtischen, stadtnahen und ländlichen Bereichen. Es gibt Pfarrbereiche mit 10 Kirchtürmen, einen mit 11, und andere mit nur einem oder zweien. Das muss bei den Bewertungskriterien berücksichtig werden. Damit folgen wir dem Grundsatz der Solidarität der Starken mit den strukturschwachen Bereichen, die sonst in absehbarer Zeit völlig verkümmern würden, wo die Kirchtürme nur als leere Hülle blieben.
Darum die Berücksichtigung der Kirchtürme - unser Vorschlag: 20%.

3. Friedhöfe
Müssen wir uns damit herumschlagen? Ein Friedhof macht viel Arbeit, und die meisten Beerdigungen machen längst die Bestatter ohne uns. Wir haben die Arbeit mit der Verwaltung und der Pflege und müssen uns ständig Klagen anhören über Unordnung, defekte Wasseranschlüsse und Gebühren.
Dennoch! sagen die meisten Kirchengemeinden, die Friedhofsträger sind: Mit den Beerdigungen auf unseren Friedhöfen wollen wir die Menschen in ihrer Trauer begleiten, egal ob Christ oder nicht. Hier engagieren sich Menschen ehrenamtlich, die ihren Dienst in der Gemeinde nicht mit dem Wort, sondern mit der Tat einbringen wollen. Hier sehen wir uns vor die Aufgabe gestellt, Erinnerung und Gedenken dem christlichen Glauben gemäß zu gestalten. Das kostet natürlich auch Zeit und Kraft auch der hauptamtlichen Arbeit, zumindest als kleinen Teil.
Darum zu berücksichtigen in der Bewertung, unser Vorschlag: 5%

Hinzu kommen zwei wichtige Aufgabenbereiche, die wir mit festem Stellenumfang bewerten:

4.     Jugendarbeit
Dazu haben wir eine klare Regelung gefunden.  Das hat die Synode im November 2015 beschossen. Jede Region verfügt derzeit über 0,5 Stellen für Jugendarbeit - unabhängig von Gemeindegliederzahl und anderen Gewichtungen. Die Perspektive einer Verdoppelung ist den Regionen aufgegeben, um Ideen und Vorschläge zu erarbeiten.

5.     Kitas in Trägerschaft der Kirchengemeinden
Da mögen wir zuerst an die inhaltliche Arbeit denken: Religionspädagogik im Elementarbereich. Die Gemeindepädagogin, die Kirchenmusikerin, der Pfarrer geht regelmäßig in die KiTa, erzählt Geschichten aus der Bibel, erklärt, was die christlichen Feiertage bedeuten, singt und betet mit den Kindern, bereitet mit dem Team Gottesdienste vor … Dafür muss man aber nicht selbst Träger der KiTa sein. Da gibt es Beispiele guter Zusammenarbeit auch mit kommunalen KiTas.
Was den kirchlichen Träger zusätzlich fordert, ist die Organisation und Verwaltung, Personalführung und Haushaltshoheit, welche zuweilen enorme Kräfte binden, obwohl das KVA umfänglich an der Verwaltung beteiligt ist.
Seit Beginn letzten Jahres wird an einer Konstruktion für eine gemeinsame Geschäftsführung gearbeitet. Das ist aber eine langwierige Geschichte, zu der es noch keine Übereinkunft zwischen den KiTa-Trägern in unserem Kirchenkreis gibt. Zudem wird nach einem Weg gesucht, der die Finanzierung außerhalb unseres Stellenplanes realisierbar macht, also nicht auf Kosten der bestehenden Personalstellen geht.
Derzeit halten wir es für geboten, den Aufwand an Organisation und Verwaltung für die betreffenden 9 KiTas in unserem Kirchenkreis in der Bewertung zu berücksichtigen: 10% Stellenanteil je KiTa, die den betreffendem Pfarrbereichen zugeordnet werden.

Diese Zahlen sind alle schon bekannt.
Bei der Synodaltagung im Frühjahr 2017 gab es die Möglichkeit des Austausches darüber. In den Wochen danach wurden die Pfarrbereiche und Regionalbeiräte ermuntert, dazu Stellung zu nehmen. Das ist geschehen. Die AGS hat die Rückmeldungen ausgewertet und konnte feststellen, dass ihre Vorschläge von der breiten Mehrheit mitgetragen werden.
Daraufhin sind die Beschlussvorschläge an den Kreiskirchenrat gegangen, welche heute vorliegen, teils in leicht korrigierter Form.
Bliebe schließlich noch etwas zu sagen zum Perspektivplan des Kirchenkreises für die nächsten 10 Jahre, welchen Sie vermutlich noch vermissen. Das stand ja so in der Aufgabenstellung für die AGS.

Perspektivplan des Kirchenkreises für die nächsten 10 Jahre ?
Hier haben wir im Laufe des Beratungsprozesses eine Perspektive entwickelt, die sich nicht auf 10 Jahre berechnen oder schätzen lässt.
Das Einzige, was sich „hochrechnen“ lässt, sind die Gemeindegliederzahlen. Und diese sinken weiterhin – da kann man mit einer prozentualen Minderung von 2 (bis 3) % /Jahr rechnen.
Dagegen bleiben die anderen Orientierungsgrößen wie Kirchtürme, Friedhöfe, KiTas voraussichtlich unverändert. 

Und wir haben festgestellt: Die Kirchensteuerzuweisungen zur Finanzierung der Personalstellen sind immer noch steigend. Darum können wir die Personalstellen auch jetzt auf dem derzeitigen Niveau halten.Wir können natürlich nichts darüber sagen und wollen auch nicht versuchen, zu berechnen, wie das in 10 Jahren aussieht. Die Strukturkommission der Landeskirche rechnet mit einem Einbruch von 25 % bis 2025.Wir wagen es, der Kreissynode aufgrund der Entwicklungen und Fehlprognosen der zurückliegenden Jahrzehnte den Vorschlag zu unterbreiten, auf eine Hochrechnung zu verzichten.Dann bedarf es aber als Alternative der kontinuierlichen Beobachtung und Bereitschaft zum Handeln, wenn die Lage sich tatsächlich ändert.

Folgt: Präsentation der Ergebnisse anhand der Tabellen   -   Dr. Thomas Götze
Grundsätze zur Personalplanung (keine Berechnung für die nächsten 10 Jahre)

1. Die Personalplanung orientiert sich an der von der AGS erarbeiteten Tabelle für den Personaleinsatz vorrangig in den 4 Regionen und in einem Teil kreiskirchlicher Personalstellen.
2. Der Stellenumfang wird gehalten, solange das Kirchensteueraufkommen stabil ist (d.h. etwa synchron steigend mit den Personalkosten), unabhängig vom Rückgang der Gemeindegliederzahlen.
3. Punkt 2. bedingt eine jährliche Überprüfung, ob zu erwarten ist, dass die Kirchensteuerzuweisungen die Personalkosten decken werden. Ist dieses Kriterium nicht mehr erfüllt, sind Korrekturen am Stellenumfang zu planen.
4. Aktuell (Personalplan 2018) besteht kein Bedarf, den Gesamtstellenumfang des Kirchenkreises zu kürzen.
5. Für die Anpassung der Personalplanung sollen ggf. durch Ruhestand freiwerdende Stellen herangezogen werden. Im Umfeld bedarf es dann der Flexibilität aller beteiligten HA in der Region, um die Arbeit insgesamt neu zu ordnen.
6. Sollte in einer Region höherer Bedarf entstehen, ist auch ein Ausgleich mit den anderen Regionen ins Auge zu fassen.
7. Grundlage bleibt die von der AGS erarbeitete Personalverteilungstabelle.

So greift an dieser Stelle auch wieder das Solidaritätsprinzip:
Falls der Kirchenkreis die Menge der Personalstellen nicht mehr finanzieren kann, wird die Reduzierung von allen mitgetragen, ausgehend von der Region, unterstützt vom übrigen Kirchenkreis. Dabei bleibt eines zu berücksichtigen: Für das Zusammenwirken der unterschiedlichen Dienste, in den Regionen im Pfarrdienst, Gemeindepädagogik und Kirchenmusik hat sich ein Verhältnis von 65 : 21 : 14 bewährt. Das soll auch weiterhin als Orientierung dienen, wenn eine Stelle frei wird und die Frage nach einer Wiederbesetzung steht. Hier hat der Regionalbeirat die Aufgabe, d.h. die Möglichkeit, zum Beispiel besondere Schwerpunktsetzungen ins Spiel zu bringen, welche sich aus den Anforderungen der Region ergeben.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Berechnungsmodell der AGS eine Planungsgrundlage haben, welche eine gute Orientierung gibt für Beratungen in den Regionen und im KKR. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, Veränderungen vorausschauend „durchzuspielen“ und Lösungsansätze zu entwickeln für den Fall personeller Veränderungen. Das sollte uns davor bewahren, kurzsichtige Entscheidungen zu treffen, welche es in der Vergangenheit mangels klarer Vorgaben zuweilen gegeben hat.
So könnte heute tatsächlich in ganz banal und weltlich erscheinenden Dingen etwas durchscheinen von der Verheißung für diesen Tag:
Das Volk, das im Finstern wandelt, sieht ein großes Licht,

und über denen, die da wohnen im finstern Lande, scheint es hell. (Jesaja 9,1)

Abschließende Bemerkungen
Die AGS kann die ihr aufgetragenen Aufgaben als erfüllt betrachten.
Es haben sich bereits verschiedene Aufgabenstellungen angesammelt, wo Erwartungen an die weitere Arbeit der AGS bestehen:
- Regelungen von Besetzungsverfahren unter Beteiligung des betreffenden Regionalbeirates: Leitfaden für Pfarrstellenbesetzung und Grundregeln für Besetzung von GP-, KM- und JM-Stellen in den Regionen
-Frage nach der Attraktivität der MA-Stellen im Kirchenkreis
- Dienstvereinbarungen mit Darstellung des Beschäftigungsumfanges und dessen Inhalt
- Strukturen suchen, mit denen man lebendig sein und arbeiten kann (bisher ging es vorrangig um Zahlen)
- Beratung von Gemeinden, Entwicklung von Konzeptionen, auch mit Hilfe von außen (evtl. wären dies auch Aufgaben für zwei verschiedene AG)

Die AGS wird sich zu Beginn des neuen Jahres treffen, um Vorschläge zum Umgang mit diesen Aufgabenstellungen und Fragen zu erarbeiten.

Bericht an die Herbstsynode 2016 - J. Martina Rief, Dr. Thomas Götze

1
AGS - Zwischen Vision und Zahlenwerk

Brauchen wir nicht erst einmal eine Vision für unseren Kirchenkreis, bevor wir an Strukturen arbeiten und uns mit Zahlen herumschlagen? Diese Frage taucht in den Beratungen der AGS regelmäßig auf, wenn das Zahlenwerk, Listen und Berechnungen das alles Beherrschende Medium zu werden drohen.
Wir brauchen beides, Fakten und Visionen. Doch am Ende steht die schlichte Frage der Synodalen, Gemeindekirchenräte und Mitarbeitenden: Wie lange wird es diese und jene Personalstelle noch geben? Das ist der dritte Eckpunkt des Aufgabenfeldes der AGS.

Ich möchte in Erinnerung rufen, auf welche Visionen sich unsere evangelische Kirche in synodalen Prozessen verständigt hat; Visionen, die dauerhafter sind als unsere kreiskirchlichen Strukturen: Grundartikel II unserer Grundordnung, Abs. 2+3:
2. Der Heilige Geist erbaut und leitet die Gemeinde durch vielfältige Gaben und Dienste.
Sie dienen alle dem einen Amt, dem sich die Kirche verdankt und das ihr aufgetragen ist: die in Christus geschehene Versöhnung Gottes mit der Welt zu bezeugen und zur Versöhnung mit Gott zu rufen.
Alle Dienste, ob in Verkündigung oder Lehre, in Diakonie oder Kirchenmusik, in der Leitung oder der Verwaltung, sind Entfaltungen des einen Amtes.
3. Kraft des Priestertums aller Gläubigen ist jedes Gemeindeglied verpflichtet und berechtigt, nach dem Maß seiner Gaben, Kräfte und Möglichkeiten kirchliche Dienste wahrzunehmen.

Das ist die Vision, die in paulinischer Weise im Präsens geschrieben steht, als wäre sie schon unsere Wirklichkeit. Das soll sich abbilden in unserem Kirchenkreis, in den verschiedenen Diensten, Pfarrbereichen und Gemeinden.
Der Kirchenkreis EKMB vermag den administrativen Rahmen dafür zu geben. Doch das kirchliche Leben, die Inhalte sind besser in überschaubareren Räumen zu gestalten. Dafür haben wir die Regionen gebildet und Regionalbeiräte eingesetzt.

2
Verlässliche Strukturen – Beständigkeit der Mitarbeitenden

Die AGS hat sich der Aufgabe gestellt, ein Gerüst dafür zu konstruieren, wonach alle an den verfügbaren Kapazitäten partizipieren, nicht nur an den Lasten mit tragen, sondern  auch Teil haben an dem Gewinn, dem Zugewinn an Lebendigkeit, Kreativität, Zuwendung, Gemeinschafts- und Frohsinn, Freude am Evangelium …

Dieses Gerüst, dieser Rahmen ist nun eben auch mit Zahlen zu beschreiben: Gemeindeglieder, Kirchtürme, Kindergärten, Friedhöfe; dazu Kirchensteueraufkommen; und schließlich die Inhalte: Gottesdienste, Gruppen und Kreise, Amtshandlungen, Veranstaltungen …
Wir stellen fest, dass in den zurückliegenden 5 Jahren die Gemeindegliederzahl von 30.328 in 2011 auf jetzt 27.227 gesunken ist, rund -3.000, jährlich etwa 3,5%.
Die Alterspyramide steht nicht mehr als Pyramide da, sondern allenfalls in der Form eines von den Stürmen der Zeit zerzauster Tannenbaumes mit einem immer länger und nach unten dünner werdenden Stamm.
Und wir können uns ausrechnen: Wenn die jetzt stärksten Jahrgänge mit den um die 80-jährigen 10 Jahre weiter sind, wächst nicht mehr so viel nach. Und wenn die noch relativ starke Altersgruppe der jetzt Mitte-40- bis Mitte-60-Jährigen nach oben rückt, wird es in 10 Jahren dünn.
Gleichzeitig haben sich die Kirchensteuereinnahmen gehalten, ja sogar in den letzten 5 Jahren positiv entwickelt.

Das ermutigt uns von der AGS zu der Empfehlung, die Personalstellen mindestens in den nächsten 5 Jahren auf dem jetzigen Niveau zu halten - vielleicht auch länger, aber unter laufender Kontrolle der Einnahmen.  Wir müssen aber auch beachten, dass die Personalkosten durch Tariferhöhungen jährlich um etwa 2,5% steigen.

In den zurückliegenden 5 Jahren hat es eine Menge Veränderungen gegeben, die erst einmal verkraftet werden müssen. Durch den Zusammenschluss der Kirchenkreise ist die Leitungsebene um 1 Pfarrstelle reduziert worden (von 2,5 auf 1,5).
Die Gemeindepfarrstellen sind um 2,95 gekürzt worden (wenn wir die Projektstelle für Gemeindeaufbau als Stelle mitzählen, sonst „nur“ 1,95).
Dem gegenüber steht aus wohl überlegten Gründen eine Stärkung der Bereiche Gemeindepädagogik mit + 1,22), Kirchenmusik + 3,35 (bzw. 2,35 bei Berücksichtigung der Projektstellen)  und Jugendarbeit + 2 (bzw. 1).
(Wir verzichten an dieser Stelle auf Vollzähligkeit. Die angegebenen Zahlen können je nach Zuordnung besonderer Stellen differieren. Die Tendenz zwischen den Berufsgruppen ist jedoch deutlich.)

So wie man sich in den ersten Gemeinden entschlossen hatte, Diakone einzusetzen und damit die Strukturen, das Ämtergefüge zu verändern, so werden wir voraussichtlich auch in den nächsten Jahren zwischen den Berufsgruppen Veränderungen haben. Es steht zum Beispiel die Umsetzung des Synodalbeschlusses für die weitere Stärkung der Jugendarbeit aus – dazu brauchen wir die Beratungen in den Regionalbeiräten.

3
Teilnehmerzahlen – Angebot und Nachfrage

Wir werden noch einen weiteren Bereich von Zahlen betrachten müssen: Teilnehmerzahlen bei den hauptamtlichen Diensten. Die gern zitierten 2 oder 3 im Namen Jesu Versammelten haben die Verheißung, dass Christus „mitten unter ihnen“ ist. Er selbst hat dieses Versprechen gegeben, und zwar, als die Einmütigkeit und Bereitschaft zur Vergebung auf dem Spiel stand: ob sie mit einer Stimme beten könnten und nicht gegeneinander. (Mt. 18,20) Da verspricht Jesus die Erhörung des Gebetes.
Das ist keine Ansage für den Einsatz von hauptamtlich Mitarbeitenden.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gibt es eine klare Regel: Für eine Gruppe braucht es im ländlichen Bereich mindestens 6, in der Stadt mindestens 8 Teilnehmer.
Welche Maßstäbe legen wir in der Konfirmandenarbeit an?
Oder bei den Frauen- und Seniorenkreisen oder bei der Chorarbeit?

Ich gehe noch weiter: Der Gottesdienst.
Wenn sich zum Taizé-Gebet Gemeindeglieder versammeln, und es sind oft nur zwei, manchmal 3 oder 4, dann ist das eine gute Sache. Doch es wäre nicht gut, wenn sie erwarten, der Kirchenmusiker oder die Pfarrerin müsste immer dabei sein.
In der jüdischen Tradition gibt es die Regel, dass mindestens 10 Männer anwesend sein müssen (oder 9, wenn die Thora-Rolle einen Mann ersetzt). In Reformgemeinden zählen die Frauen gleichberechtigt mit.

Und bei uns?
Ist es sinnvoll und ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Kapazitäten, wenn in einem Ort dauerhaft weniger als 7 Gottesdienstbesucher kommen (- und das am selben Tag an 2 oder 3 Orten), dass der Pfarrer, die Pfarrerin sich auf den Weg macht, wo sie in der Zeit, die sie für einen Gottesdienst brauchen, bestimmt zwei Hausbesuche machen könnten, die dringend nötig sind?
Da gibt es zu den Kleinstgottesdiensten Alternativen, die teils auch schon in unserem Kirchenkreis praktiziert werden.

Bei solchen Überlegungen geht es nicht nur um „Wirtschaftlichkeit“.
Es geht vor allem um die Vergewisserung, aufgehoben zu sein in der Gemeinschaft der Glaubenden; nicht als Einzelkämpfer da zu stehen, sondern mit vielen unterschiedlichen Menschen, die unseren christlichen Glauben leben und nach außen vertreten, unterwegs zu sein.
Besonders Jugendliche brauchen das.
Doch umso kleiner unsere Gemeinden werden und sich manchmal die Angst breit macht, bald gar nicht mehr da zu sein, ist die Bestärkung in einer größeren Gruppe auch in fortgeschrittenem Alter umso wichtiger.
Es macht einen Unterschied, ob man sich in der längst zu großen Kirche verloren vor kommt  oder der Gemeindegesang von vielen kräftig klingt; ob man zu zweit am Abendmahlstisch steht oder um den Altar immer noch ein Stück herum rückt, damit alle Platz haben …

4
Ausblick auf die Frühjahrssynode

Die bisherigen Recherchen und Berechnungen werden zu einem Modell zusammengefügt, einem „Gerüst“, welches den Kirchenkreis zu einer transparenten Personalplanung befähigt.
Dabei werden wir uns auf wenige gut greifbare Eckdaten beschränken, die in den Präsentationen mit Gemeindegliederzahlen, Kirchtürmen, KiTas und Friedhöfen schon mehrfach vorgestellt wurden; dazu eine Verhältnisbestimmung der verschiedenen Dienste zueinander.

Differenziertere Betrachtungen wird es in den Regionalbeiräten geben und in Beratungsgesprächen vor Ort, in den Pfarrbereichen wie bei der Erarbeitung oder Überarbeitung von Dienstvereinbarungen. Das ist dann nicht mehr Aufgabe der AGS.

Gleichzeitig laufen die Beratungen für eine Art Geschäftsführung für die KiTas, für eine professionelle Bauberatung und für ein vertretbares Anstellungsverhältnis der Gemeindesekretärinnen, die nach derzeitigen Arbeitsbedingungen oft mit mehreren Miniverträgen arbeiten.  
Nimmt man das alles zusammen, dann glaube ich, dass wir die Vision von Evangelischer Kirche bei uns entdecken und erleben können als unsere kirchliche Realität.

J.-Martina Rief / Dr. Thomas Götze
Vorsitzende        stellv. Vorsitzender 

Bericht für die Kreissynode am 16. April 2016 - Rief / Dr. Götze

Der blinde Bartimäus fing an, zu schreien und rief:
Jesus, du Sohn Davids, erbarme dich meiner!
Und viele fuhren ihn an, er solle stillschweigen.
Er aber schrie noch viel mehr:
Du Sohn Davids, erbarme dich meiner! (Mk. 10,47f )

Das ist der Lehrtext zur Tageslosung für heute, 16. April 2016.
Er hält uns einen Spiegel vor, wo wir uns wieder erkennen können – im blinden Bartimäus, der sehen, der erkennen möchte; oder in denen, die ihn zum Schweigen bringen wollen, die sein Geschrei nicht hören wollen, weil sie vielleicht selbst lieber nicht sehen, nicht erkennen möchten, in welcher Lage sie sind; oder wir erkennen uns in denen, die Bartimäus zu Jesus führen, ohne zu wissen, welche Konsequenzen das haben könnte, wenn dem die Augen aufgehen.

Die AGS hat vor 2 Jahren angefangen, Daten zu sammeln, die beim genauen Hinsehen auf unseren Kirchenkreis und die Pfarrbereiche Erkenntnisse möglich machen über Aufgabenumfänge und Personalverteilung. - So weit sich das zahlenmäßig darstellen lässt, sind die Daten in der tabellarischen Gesamtschau des Kirchenkreises zu sehen.

Nach einem ersten wesentlichen Schritt, der Regionenbildung, welche die Arbeit im großen Kirchenkreis übersichtlicher machen soll, fängt nun die weit schwerere Aufgabe der AGS an, nämlich: aus dem, was zu sehen ist, Perspektiven für eine Weiterentwicklung in den nächsten 10 Jahren aufzuzeigen.

„Eine der größten Herausforderungen der Zukunft besteht in der demographischen Entwicklung, das heißt, in dem voraussehbaren Rückgang der Bevölkerung, der Zunahme des Anteils älterer Menschen, den damit einhergehenden sozialen Strukturveränderungen  und  innerdeutschen  Wanderungsbewegungen  und  der Zunahme ausländischer Bevölkerungsanteile und ihrer Integration.“ *
Diese Feststellung ist nicht neu.
Ich zitiere hier aus dem EKD-Text Nr. 87 Wandeln und Gestalten von 2007.
Andere haben solche Feststellungen schon viel eher gemacht.

Zur demographischen Entwicklung kommt die Tatsache hinzu, dass die Landflucht weiter anhält – auch wenn in manchen Gebieten ein Zuzug erkennbar ist, sogar im Land Brandenburg, im Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg. Insgesamt ist hier weiterhin eine für die Bundesrepublik überdurchschnittlich hohe Abwanderung von -3,5% zu verzeichnen (Bundesdurchschnitt -0,7%). Gewinner sind vor allem die „Speckgürtel“ der Großstädte.*

Jeder kann im Verzeichnis der Gemeindeglieder nachschauen und sich ausrechnen, wie weit die eigenen Gemeinden mit der allgemeinen Entwicklung im Land Brandenburg übereinstimmen oder abweichen.

An dieser Stelle sehen Sie nun eine Gesamtschau auf den Kirchenkreis EKMB – wir verzichten hier auf eine detaillierte Betrachtung der Pfarrbereiche. Das kommt dann zum Tragen, wenn konkrete Stellenplanung ansteht.

Folgt:
Präsentation von Dr. Thomas Götze zur Entwicklung der Gemeindegliederzahlen im EKMB und den Regionen.

In der Studie des BERLIN-INSTITUTs, Die Zukunft der Dörfer, von 2011 (S. 4) finden wir ausreichend Belege für die ernüchternde Feststellung des Bevölkerungsrückganges auf dem Land. Zugleich finden wir da auch visionäre Gedanken. Ich lese:
„Der demografische Wandel verstärkt die Landflucht. Der allgemeine Bevölkerungsrückgang in Deutschland, der sich bis 2050 auf mindestens zwölf Millionen Menschen summieren dürfte, wird überwiegend entlegene ländliche Regionen treffen. Aber nicht nur Deutschland ist von diesem Trend betroffen: Alle Nationen mit stagnierenden oder gar rückläufigen Bevölkerungszahlen – von Portugal über Mittel- und Osteuropa bis nach Japan – erleben den gleichen Niedergang weiter ländlicher Gebiete. …
Die ländlichen Gebiete stehen damit vor der Wahl, sich ihrem Schicksal zu ergeben und sich irgendwie zu entvölkern, oder aber mit innovativen Ideen zu Pionieren des demographischen Wandels zu werden. Sie können und müssen die Lösungen der Zukunft erfinden, die billiger, effizienter und ressourcenschonender sind und deshalb für das ganze Land von Nutzen sein werden.

 

Was ist zu tun?
Die AG Struktur kann nur Vorschläge zu den Rahmenbedingungen machen.
Sie hat Vorschläge gemacht, wie im Großen Ganzen des EKMB Gestaltungsräume geschaffen werden können für den Einsatz der begrenzten Zahl von Hauptamtlichen, die 4 Regionen mit ihren insgesamt 30 Pfarrbereichen.
Sie kann Anregungen weiter geben und beraten – und ist offen für unkonventionelle Ideen.
Vorausgesetzt: Die Herausforderungen werden von der Basis, von GKR und Gemeindegliedern gesehen, angenommen und angepackt. Das bedeutet:
- sich umschauen, hören und lesen, wie andere mit den Herausforderungen umgehen,
-  Ausschau halten nach ermutigenden Beispielen, auch wenn diese nicht einfach auf die eigenen Verhältnisse zu übertragen sind.
Sie können aber etwas vermitteln von dem Geist, der den Gemeinden zugesagt ist:
Gott hat uns nicht einen Geist der Verzagtheit gegeben,
sondern den Geist der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit. (2. Tim. 1,7)

Ralf Kötter (Das Land ist hell und weit, S. 17f Anm.6) kommentiert:„Wenn wir die Augen weiter verschließen und nicht wollen, dass der Wandel kommt, dann kommt er umso mehr und macht mit uns, was er will.In unserem Experiment haben wir die Zeit genutzt und den unvermeidlichen Wandel zum Objekt unserer Gestaltung werden lassen. Wir prägen den Wandel inzwischen nach unseren Vorstellungen und verwandeln ihn aus einer bedrohlichen Herausforderung in eine verheißungsvolle Chance.“Kötter nennt folgende Handlungsfelder, wo er mit den Gemeinden von Bad Berleburg überraschende Erfahrungen gemacht hat. Zum Beispiel:- Unter dem Dach einer Kirchengemeinde ist ein vitaler Kompetenzverbund derer entstanden, die gemeinschaftliches Leben in den Dörfern verantworten und gestalten- Die Dörfer im Pfarrbereich treten nicht in Konkurrenz, sie tauschen sich aus, arbeiten ihre besonderen Gaben heraus, arbeiten solidarisch zusammen, …- Die kirchlichen Gebäude werden vielseitig genutzt und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt, ggf. gegen GebührenEinen Satz habe ich mir bei Kötter besonders unterstrichen:„… unter den Bedingungen der Moderne muss Kirche notwendig experimentieren.“ (S. 27)

Er macht das anschaulich am Beispiel der Reformation im 16. Jahrhundert und kommt zu dem Schluss: „Eine evangelische Kirche, die sich im Jahr 2017 ihrer geschichtlichen Wurzeln redlich besinnen will, muss zuvor den Weg zurück in die Mitte der Gesellschaft finden.“ (S. 85). 

* zu 5. Absatz: Soziodemographische Studie:
Die Einwohnerzahl Deutschlands wird bis zum Jahr 2030 um mehr als eine halbe Million schrumpfen - dabei werden die Städte eher wachsen, während sich der ländliche Raum weiter ausdünnt. Dies zeigt eine am Mittwoch in Gütersloh veröffentlichte Bevölkerungsprognose aus dem Datenportal „Wegweiser Kommune“ der Bertelsmann-Stiftung. Demnach werden in 15 Jahren trotz zu erwartender hoher Zuwanderung in Deutschland nur noch 79,97 Millionen Menschen leben, 0,7 Prozent weniger als 2012.  

Bericht für die Kreissynode am 7. November 2015 - Rief / Dr. Götze

Die AGS hat unterdessen 10-mal getagt. Folgende Aufgaben aus dem 5-Punkte-Papier (Punkt 2) sind bearbeitet worden: 1. Bestandsaufnahme, 2. Entwicklung von Kriterien für die Bildung von Regionen innerhalb des EKMB, erste Schritte für 3. Aufstellung eines Personalplanes – 

1. Bestandsaufnahme
(Präsentation Gesamtzahlen Dr. Götze)
Diese kann als weitestgehend abgeschlossen betrachtet werden.
Bevor in einem Arbeits- oder Pfarrbereich Veränderungen vorgenommen werden sollten, werden die einzelnen Angaben jeweils genau überprüft und mit den Angaben vor Ort abgeglichen.

2.a Entwicklung von Regionen
Dazu liegen den Synodalen eine Beschreibung zur Regionenbildung sowie ein Beschlussvorschlag vor.
Der wesentliche Inhalt sei in Kürze noch einmal benannt:
Das Ziel ist eine Zuordnung der Personalstellen, welche in den Kirchengemeinden angesiedelt sind. (Die übergeordneten Dienste wurden bei der bisherigen Betrachtung gesondert geführt.)

Da der Kirchenkreis die unterschiedlichsten Konstellationen von Kirchengemeinden und Pfarrsprengeln hat, wurde die Zuordnung zu Pfarrbereichen gewählt. Das ist ein loser oder fester Verbund der Kirchengemeinden, die jeweils eine bis maximal zwei Pfarrstellen haben (z.B. Saarmund mit Neuseddin als 1 Pfarrbereich = 1 Pfarrstelle / oder Pfarrsprengel Päwesin aus 6 Gemeinden = 1 Pfarrbereich mit 1 Pfarrstelle).

Bei allen anderen Diensten - Gemeindepädagogik, Kirchenmusik, Jugendarbeit - sind die Stellenumfänge zu gering, als dass man sie den Pfarrbereichen genau zuordnen könnte. Die Realität sieht praktisch auch so aus, dass die meisten Mitarbeitenden pfarrbereichsübergreifend eingesetzt sind:
- Gemeindepädagoginnen gehen mit ihren Angeboten in diejenigen Gemeinden, wo sich Kinder und Jugendliche sammeln lassen oder Religionsunterricht stattfindet.
- Die Kirchenmusik ist mit den wenigen Stellen an hervorgehobenen Standorten angesiedelt.
- Die Stellen für Jugendarbeit werden ihren Arbeitsschwerpunkt an zentralen Orten haben, wo die Jugendlichen sich hingezogen fühlen und sich vorzugsweise sammeln,  insbesondere dort, wo die weiterführenden Schulen sind.

Die Bildung von Regionen schafft die Möglichkeit, einen äußeren Rahmen für die Zusammenarbeit der verschiedenen Aufgabenbereiche abzustecken, in welchem die räumlichen Entfernungen noch überschaubar sind.

Damit wird der Erfahrung Rechnung getragen, dass kirchlicher Dienst und Gemeindeaufbau mit den vier Säulen Verkündigung-Seelsorge-Bildung-Diakonie immer auch Beziehungsarbeit ist.

Anhand der Karte wird der Vorschlag von 4 Regionen anschaulich gemacht.
(Präsentation Dr. Götze)
Auf der Karte sieht man einen Bereich, wo die Zuordnung der Gemeinden gegenwärtig erst geklärt wird– der Pfarrbereich Brandenburg Ost nach dem Ausscheiden des Pfarrstelleninhabers 2016.
Der Umfang der Aufgaben in „Brandenburg-Ost“ deckt sich in der Bezifferung ziemlich genau mit dem, was in der Region Lehnin sonst zu wenig ist. Die AGS schlägt daher vor, die Gemeinden dieses Pfarrbereiches zur Region Lehnin zuzurechnen.
Die Entscheidungen darüber, wohin die betroffenen Gemeinden gehen, werden mit den betroffenen Kirchengemeinden erarbeitet; KKR und AGS beraten in diesem Prozess.
Da die Zahlen diesen Schritt für das Gleichgewicht der Region sinnvoll erscheinen lassen, wird zunächst mit dieser Zuordnung weiter gerechnet.

2.b Kriterien für die Stellenzuweisung zu den Regionen
(Jugend-MA noch beim Gesamtplan KK)
Der Leitgedanke ist, Regionen zu schaffen, die von ihren Arbeitsanforderungen möglichst gleich stark sind.
Zur Bewertung dienten folgende Angaben, bezogen auf die durchschnittlichen Zahlen:
- Gemeindegliederzahlen – 65 Prozentpunkte
- Kirchtürme (Kirchengebäude, die in gemeindlicher Unterhaltung und Nutzung sind) - 20 Prozentpunkte
- Kindertagesstätten in gemeindlicher Trägerschaft - 10 Prozentpunkte
- Friedhöfe (in gemeindlicher Trägerschaft) - 5 Prozentpunkte

(Präsentation Dr. Götze Tabelle und Säulendiagramm)
Die Regionen bieten die Chance, verlässliche Strukturen für die Mitarbeitenden sowie für die Kirchengemeinden zu bieten. Voraussetzung dafür ist eine Festlegung der Regionen und Zuordnung der Pfarrbereiche, in welchen die Mitarbeitenden ihre Arbeit planen, organisieren und umsetzen.
(Zitat aus der Vorlage HS 2015:) Innerhalb einer Region sollen die Mitarbeitenden:
ihre Dienste - Gottesdienste, Kinder-, Konfirmanden- und Jugendarbeit, Gemeindekreise, kirchenmusikalische Aktivitäten und Veranstaltungen planen und sich abstimmen,
Urlaubs- und sonstige Vertretungen regeln,
regionale Schwerpunkte herausarbeiten …
Die AGS empfiehlt der Synode die Gliederung des Kirchenkreises in 4 Regionen (Beschlussvorschlag).

3. Aufstellung eines Personalplanes - Ausblick
Der Personalplan dient dazu, die hauptamtlich Mitarbeitenden im Gemeindepfarrdienst, in der Gemeindepädagogik, in der Kirchenmusik und in der Jugendarbeit den Regionen mit möglichst aufgabengerechten Stellenanteilen zuzuordnen. Dabei wird es innerhalb der Regionen Abweichungen von den gemittelten Werten geben, was inhaltliche Gründe haben kann: z.B. für eine Konzentration von Kirchenmusik in Brandenburg bzw. Beelitz oder von Gemeindepädagoginnen in der Region Beelitz.
Bei der Berechnung der Stellenanteile geht die AGS vom Stellenplan des Kirchenkreises für 2016 aus. Eine Ausweitung der Stellenzahl insgesamt ist nicht möglich.
Die Weiterarbeit der AGS wird zu berücksichtigen haben, dass die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen einen Verlust von durchschnittlich 3% jährlich zu verzeichnen hat. Bei Betrachtung der Alterspyramide in den nächsten Jahren ist ein noch stärkerer Wegbruch zu erwarten.
An diesem Punkt setzt die AGS mit ihrer weiteren Arbeit an.


AGS Synodenbericht HS 2015

Zur Erinnerung:
Auszug aus dem 5-Punkte-Papier von der Herbstsynode 2013

1. Herausforderung und Ziel 
1.1. Die allgemeinen Entwicklungen der evangelischen Kirche im Bereich der EKBO und der Zusammenschluss von 3 Kirchenkreisen zum EKMB bringen Herausforderungen und Möglichkeiten, um die bestehenden Strukturen von Kirchengemeinden und kirchlichen Diensten zu überprüfen und weiter zu entwickeln.
1.2. Der Schwerpunkt liegt bei der Entwicklung eines vorausschauenden Stellenplanes, was sich aus den Aufgaben des Kirchenkreises ergibt:   Der Kirchenkreis fördert die Zusammenarbeit der Kirchengemeinden seines Bereichs untereinander und mit den kirchlichen Einrichtungen und Werken. Er sorgt für eine gerechte Verteilung der Mittel und führt einen Ausgleich der Kräfte und Lasten zwischen den Kirchengemeinden seines Bereichs herbei. (Art. 39(5)
1.3. Um den Kirchenkreis – die Synode bzw. den KKR bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß GO Art. 39 (3)-(5) und Art. 50 (3) zu unterstützen, soll eine Strukturkommission eingesetzt werden.
1.4. Das Ziel ist die Verständigung der Synode über einen Perspektivplan des Kirchenkreises für die nächsten 10 Jahre, welcher:
die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden und kirchlichen Diensten*  in Regionen ordnet und
den Einsatz von Personalstellen im Verkündigungsdienst regelt – Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, Kirchenmusiker und -musikerinnen sowie Theologinnen und Theologen.
Anmerkung: * betrifft: Jugendarbeit, Krankenhausseelsorge, Notfallseelsorge, Schulpfarrstellen, Diakonie, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung (ergänzt)
2. Aufgaben
2.1. Bestandsaufnahme
2.2. Entwicklung von Kriterien für die Bildung von Regionen innerhalb des EKMB(unabhängig von Selbstständigkeit oder Zusammenschluss von Gemeinden)
2.3. Aufstellung eines Personalplanes für den Verkündigungsdienst (Gemeindepädagogen und -pädagoginnen, Kirchenmusiker und -musikerinnen sowie Theologinnen und Theologen), welcher den Regionen eigene Gestaltungsmöglichkeiten gibt.

AG Struktur: Berichte an die Synode

AG Struktur des EKMB        

Bericht für die Kreissynode am 8. November 2014                         Vorsitzende J.-Martina Rief

Die AG Struktur hat sich bisher 3-mal getroffen.
Er geht noch um die Bestandsaufnahme.
Ergebnisse können bisher nur grob beschrieben werden:
Derzeit gibt es im EKMB 33 (34) Pfarrbereiche,
     in denen insgesamt 98 (105?) Gemeinden pfarrdienstlich betreut werden
     mit 35 Gemeindepfarrstellen (Stellenumfang 34) (wechselnde Vakanzen),
     14 Mitarbeiterinnen im gemeindepädagogischen Bereich,
     8 Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen im kirchenmusikalischen Bereich
     7 weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (diakonischer Bereich, Jugendarbeit)
     5 Pfarrer, Pfarrerinnen in funktionalen Diensten, Klinikseelsorge und Schule …

Die Strukturen der Pfarrbereiche lassen sich in folgende Kategorien einteilen:
- reine Stadtgemeinden
- Stadtgemeinden mit zugeordneten Dörfern
- Landgemeinden als Zusammenschluss mehrerer Dörfer (Gesamtgemeinden)
- Pfarrsprengel (loser Zusammenschluss mehrerer Gemeinden)
- Einzelgemeinden im ländlichen Bereich

Die Gemeindegliederzahlen liegen zwischen 1900 und 17

Zielsetzungen:
- Gliederung des Kirchenkreises EKMB in Regionen – als Rahmen für den Einsatz der Mitarbeitenden in den Beriechen Pfarrdienst, Gemeindepädagogik, Kirchenmusik, Jugendarbeit, Diakonie unter Berücksichtigung der Wege und Entfernungen
- Beschreibung der Pfarrbereiche: Welche Orte sollen für die nächste Amtsperiode (10 Jahre) jeweils einer Pfarrstelle zugeordnet sein? (in Stadtgemeinden können auch mehrere Pfarrstellen für einen Pfarrbereich zuständig sein)
- Festlegung der Anzahl der Pfarrbereiche im Kirchenkreis
- Zuordnung der Personalstellen zu Regionen und zu Pfarrbereichen
- Schaffung von attraktiven Stellen, in denen die Rahmenbedingungen für die jeweiligen Dienste so beschaffen sind, dass die jeweiligen Qualifikationen zum Zuge kommen (und wo die Kräfte nicht durch anderweitige Aufgaben gebunden werden, z.B. ein Übermaß an Verwaltungsarbeit, oder die Erwartung, dass Pfarrer auch die Musik übernehmen) 

Rahmendbedingungen / Herausforderungen:
Es ist kaum möglich, Prognosen aufzustellen.
- Die Entwicklung der Gemeindegliederzahlen wird weiter rückläufig sein
- Die Finanzentwicklung bleibt der AG Struktur bisher verborgen
- Es gibt bisher keine verbindlichen Aussagen der Landeskirche über Richtlinien, wonach ein angemessener Personalbedarf bestimmt werden kann. 

Die AG Struktur arbeitet derzeit daran, Kriterien aufzustellen, nach denen die Pfarrbereiche und Regionen bewertet werden können und ein Personalbedarf bzw. ein anteiliger Stellenumfang aus der Summe der verfügbaren Personalstellen ermittelt werden kann.