Info

Der Kreiskirchenrat (= KKR) leitet den Kirchenkreis. Er nimmt die Aufgaben der Kreissynode zwischen deren Tagungen wahr und achtet darauf, dass die Aufgaben des Kirchenkreises gemäß Artikel 42 der Grundordnung erfüllt werden. (Die Rechtsvorschriften und Grundordnung der EKBO finden Sie hier).

Mit dem Bericht des Superintendenten legt dieser gegenüber der Synode Rechenschaft  über die Arbeit des KKR ab und stellt sich den Fragen der Synodalen. Der KKR wird vom Superintendenten (bzw. der Superintendentin) als Vorsitzendem geleitet. Der oder die Präses übt kraft Amtes die Stellvertretungsfunktion aus.

Die personelle Zusammensetzung des KKR sowie Kontaktdaten sind unter der Rubrik "Mitglieder" dargestellt. Aufgrund des Beschlusses der Synode auf der Frühjahrstagung 2014 [Beschluss Nr.: EKMB 2/001 – April 2014 (⇒ Beschlüsse)] besteht der KKR aus insgesamt fünfzehn Synodalen (sieben hauptamtlich bei kirchlichen Einrichtungen, Stiftungen oder Werken Tätige sowie acht ehrenamtlich Tätige).