- Kinderhospiz Dr. Carl Wolff in Hermannstadt/Sibiu in Siebenbürgen Rumänien – Antrag von Ev. St. Gotthardt-
und Christuskirchengemeinde Brandenburg
- Sozialdiakonische Arbeit des Ev. Jugendhauses cafe contact – Antrag von Herrn Menzel, Leiter der soz.-diak.
Arbeit
- TelefonSeelsorge Potsdam – Antrag von Beate Müller, Leiterin der TelefonSeelsorge Potsdam
- Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. – Antrag von Dr. Volker Neugebauer, Vorstandsmitglied
- Würdevolle Gestaltung und Pflege der Sternenkindergrabstelle auf dem Neustädtischen Friedhof – Antrag von
der Ev. Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg a.d.H. und Klinikseelsorgerin Felicitas Haupt
- Frauenhaus Brandenburg an der Havel – Antrag von der Ev. Kirchengemeinde St. Katharinen Brandenburg
a.d.H.
- Aktion Sühnezeichen Friedensdienst – Antrag von Jutta Weduwen, Geschäftsführung Aktion Sühnezeichen
Friedensdienst
Der Kreiskirchenrat wird mit der weiteren Umsetzung beauftragt.“
Abstimmungsergebnis: 50/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 3/024 ist einstimmig angenommen.
„Die Kreissynode beschließt die vorgelegten Haushaltspläne des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2024 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.811.440,00 € in Einnahme und Ausgabe und für das Jahr 2025 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 6.763.440,00 € in Einnahme und Ausgabe.
Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.“
Abstimmungsergebnis: 48/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 3/023 ist mehrheitlich mit 3 Enthaltungen angenommen.
Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.
„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für die Jahre 2024/2025 mit 70,54 Sollstellen und 72,01 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 5.322.433,00 €.“
Hinweis zum Beschluss:
Der Kreiskirchenrat wird in seiner nächsten Sitzung die Klarstellung der Unrichtigkeit im Sollstellenplan bezüglich der Pfarrstelle der Ev. KG Langerwisch-Wilhelmshorst durch eine entsprechende Formulierung im Protokoll der Herbstsynode beschließen.
Abstimmungsergebnis: 45/1/5 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/022 ist mehrheitlich mit 1 Gegenstimme und 5 Enthaltungen angenommen.
„Die Kreissynode nimmt, vorbehaltlich der Prüfung durch die kreiskirchliche Rechnungsprüferin, die vorgelegte Jahresrechnung 2022 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem wirtschaftlichen Ergebnis ohne SAS und ohne Überschuss aus 2021 von 341.766,36 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Nach Abzug der Abführungen an den Kirchenkreis Potsdam verbleibt ein Gesamtüberschuss 2021 – 2022 in Höhe von 1.121.552,82 €.
Die Überschüsse 2021-2022 sollen wie folgt verwendet werden:
21.485,72 € - zum Ausgleich des Selbstabschließers Gemeindehaus Goethestr. Lehnin (Betriebs- und Heizkosten)
240.734,04€ - zur Aufstockung des Technikfonds (Stand: 109.265,96 €; HHSt SB 91/5220.18)
32.413,51€ - zur Aufstockung des Gemeindeprojektfonds (Stand: 67.586,49 € HHSt SB91/5220.18) 417.340,00 € - Differenzausgleich für die Personalkosten 2024
- Rest (409.579,55) separiert in den laufenden Haushalt.“
Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/021 ist einstimmig angenommen.
„Die Kreissynode nimmt, vorbehaltlich der Prüfung durch die kreiskirchliche Rechnungsprüferin, die vorgelegte Jahresrechnung 2021 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem wirtschaftlichen Ergebnis ohne SAS von 835.978,23 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Der gesamte Überschuss wurde in das Jahr 2022 übertragen und ist in der Jahresrechnung 2022 gesondert ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/020 ist einstimmig angenommen.
Der Beschluss wird auf die Kreissynode im Frühjahr 2024 vertagt.
„Die Kreissynode beschließt die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg gemäß §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 2 Finanzgesetz in Verbindung mit Artikel 42 Abs. 2 Grundordnung.“
Abstimmungsergebnis: 46/1/7 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 3/018 ist mit einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen angenommen.