2023

Änderung der Finanzsatzung des EKMB [EKMB 3-016 – März 2023]

„Die Kreissynode beschließt die als Anlage zu diesem Beschluss beigefügte Finanzsatzung des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg gemäß §§ 4 Abs. 2 Satz 2, 6 Abs. 2 Finanzgesetz in Verbindung mit Artikel 42 Abs. 2 Grundordnung.“

Abstimmungsergebnis: 46/1/7 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 3/018 ist mit einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen angenommen.