2020

Zusammensetzung des KKR [EKMB 3/001 – August 2020]

1. Der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg besteht aus insgesamt 15 Personen (acht ehrenamtliche und sieben hauptamtliche Mitglieder). Vier Mitglieder [Superintendent, zwei stellvertretende Superintendentinnen oder Superintendenten sowie die oder der Präses der Kreissynode (Art. 52 Abs. 1 Nr. 1-3 GO)] sind kraft Amtes Mitglied des KKR – geborene Mitglieder. Die verbleibenden elf Mitglieder werden von der Synode direkt in den KKR gewählt – gekorene Mitglieder.

2. Die sieben (maximal acht) Mitglieder des KKR aus dem Bereich der ehrenamtlichen Mitglieder (Art. 52 Abs. 1 Nr. 6 GO) werden von der Synode nach der Neubildung aus ihren ordentlichen Mitgliedern gewählt. Sollte die oder der gewählte Präses dem Bereich der bei kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werken hauptamtlich Tätigen angehören, erhöht sich die Anzahl auf acht Mitglieder.

3. Die Anzahl der zu wählenden hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden (maximal vier Mitglieder) teilt sich wie folgt auf:
• zwei Mitglieder aus dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen (Art. 52 Abs. 1 Nr. 4 GO). Dabei ist – unter Berücksichtigung der Vertreterinnen bzw. Vertreter des Superintendenten und der Person der oder des
Präses - eine Vertretung aller vier Regionen des Kirchenkreises zu gewährleisten. Sollte die oder der gewählte Präses dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen angehören, reduziert sich die Anzahl der hier zu Wählenden auf ein Mitglied,
• ein Mitglied aus dem Bereich der beruflichen Mitarbeitenden aus den Arbeitsbereichen
(Gemeindepädagogik, Jugendarbeit, Krankenhausseelsorge und Kirchenmusik),
• ein Mitglied aus dem Bereich der kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werke (Art. 52 Abs. 1
Nr. 5 GO) und

4. für die Mitglieder des KKR nach Artikel 52 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 der Grundordnung (GO) wird je ein vertretendes Mitglied personengebunden gewählt.“

Abstimmungsergebnis: 59/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 3/001 ist einstimmig angenommen.