Der Beschluss Nr.: EKMB 2/015 ist einstimmig angenommen.
Begründung Beschluss EKMB 2/015:
Die Diskussion auf der Frühjahrsynode 2015 sowie im Workshop „Flüchtlingsarbeit“ haben die Notwendigkeit und den Wunsch nach aktivem Handeln des Kirchenkreises im Bereich, Flucht, Migration und Integration deutlich gezeigt. Unter den Aspekten der diakonischen Zuwendung und der christlichen Nächstenliebe muss die Kirche auf allen Ebenen überlegen, welchen Beitrag sie bei der Lösung dieser besonderen Herausforderung zu leisten bereit ist. Dabei kann es nicht darum gehen die Aufgaben des Staates zu lösen. Deshalb ist genau zu prüfen, welche Leistungen durch den Kirchenkreis möglich sind.
Die neu zu gründende AG „Flucht und Migration“ erhält für den Bereich unseres Kirchenkreises folgenden Arbeitsauftrag:
- Entwicklung einer kreiskirchlichen Willkommenskultur
- Vernetzung gemeindlicher Aktivitäten
- Organisation des Erfahrungsaustauschs der in diesem Bereich Tätigen
- Bereitstellung von Betreuungsangeboten für ehren- bzw. hauptamtlich Engagierte
- Schnittstellenfunktion zu den beiden Diakonischen Werken im EKMB
- Schnittstellenfunktion zu den politischen Entscheidungsträgern (Landkreis, kreisangehörige Gemeinden und Ämter)
- Gesamtkoordination der Aktivitäten im Bereich Flucht, Migration und Integration im Kirchenkreis
- Zwischenberichte an den KKR
- Regelmäßiger Sachstandsbericht gegenüber der Synode
- Zuarbeit für offizielle Stellungnahmen des EKMB gegenüber der Presse
Die AG soll bestehen aus:
- einer/einem Vorsitzenden aus dem hauptamtlichen Bereich des Kirchenkreises,
- den beiden neu einzustellende Mitarbeitenden in den Diakonischen Werken im EKMB
- weiter Mitglieder aus den Gemeinden.
Die Form als Arbeitsgruppe nach Artikel 48 der Grundordnung (GO) wird bewusst gewählt, um auch Personen berufen zu können, die nicht der Kreissynode angehören. Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat, ggf. weitere Details hinsichtlich der Aufgaben der AG zu regeln. Im Übrigen wird auf Art 48 GO verwiesen.
Für den zusätzlichen Bedarf an Ehrenamts-Koordinierung für die Arbeit mit Flüchtlingen stellt der Kirchenkreis 240.000,00 € aus der Projektstellen-Rücklage HHSt SB 91 5230.04 zur Verfügung. Mit diesem Geld sollen zwei 100% Stellen, befristet für den Zeitraum von zwei Jahren, finanziert werden. Arbeitgeber sollen für jeweils eine Stelle das Diakonische Werk Potsdam-Mittelmark e.V. und das Diakonische Werk im Kirchenkreis Brandenburg an der Havel e.V. sein.“
Abstimmungsergebnis: 52/0/3 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/014 ist einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen.
„Die Synode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2016 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 4.843.360,00 € in Einnahmen und Ausgaben."
Abstimmungsergebnis: 57/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/013 ist einstimmig angenommen mit 1 Enthaltung.
„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2016 mit 67,13 Sollstellen (71,88 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.715.190,00 €.
Die Differenz von 4,75 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch den Finanzausgleich des Kirchenkreises und interner Erstattungen abgesichert. Es handelt sich dabei um künftig wegfallende Stellen (kw-Vermerke)“
Abstimmungsergebnis: 56/0/2 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/012 ist einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen.
„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2014 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 867.492,58 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, das der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 707.357,99 € wie folgt verwendet werden soll:
5.582,54 € Ausgleich Fehlfinanzierung Bau
12.003,61 € Ausgleich Fehlfinanzierung Sachkosten
154.437,02 € Ausgleichsrücklage (Höhe Pflichtrücklage)
75.000,00 € Rückstellung 5 Jahre erhöhte Sachkosten
68.305,17 € Zahlung bei Entschuldung durch LK
90.000,00 € Aufstockung Notfonds Bau-Rücklage 5130.02.
90.000,00 € RL Strukturmaßnahme (16)
53.000,00 € RL Entschuldung Gemeinden (17) Bau-Rücklage – Beihilfe nach bes. Prüfung (SKV)
128.594,01 € 25 % der allgemeinen Baurücklage
20.000,00 € Zusätzliche neue Position Oikokredit-Anlage
------------------
696.922,35 €
Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/011 ist damit einstimmig angenommen.
„Die Kreissynode beauftragt den Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) die Arbeit mit Jugendlichen perspektivisch bis spätestens zur Tagung der Herbstsynode 2019 auf 4,5 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) auszubauen.
Dabei ist Zielsetzung, gegenüber dem Personalplan für 2016 (2 Vbe zuzüglich 0,5 Vbe Kreisbeauftragte/r) in jeder Region weitere 0,5 Vbe aus dem Stellenbestand zu erwirtschaften.
Die neuen Regionen werden beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die zusätzliche 0,5 Vbe für Jugendarbeit jeweils realisiert werden kann. Dabei sind bei der Entscheidungsbildung alle in der Region hauptamtlich Mitarbeitenden des EKMB zu beteiligen. Die besonderen Gegebenheiten jeder Region sind zu berücksichtigen.
Weiterhin wird der KKR beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass parallel eine Konzeption erarbeitet wird, welche Inhalt und Auftrag für die hauptamtlich Mitarbeitenden in der Jugendarbeit in den Regionen beschreibt.“
Abstimmungsergebnis: 33/16/10 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/010 ist damit angenommen mit 16 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen.
„Der EKMB wird für die Zuordnung der Personalstellen in 4 Regionen gegliedert.Die Größe der Regionen bemisst sich nach den Aufgaben und nicht nach der flächenmäßigen Ausdehnung. Dabei soll die Menge der zu erfüllenden Aufgaben in den 4 Regionen möglichst gleich bemessen sein.
Berücksichtig werden auf der Grundlage der im Kirchenkreis erfassten Summen: Gemeindegliederzahlen (65%), Kirchtürme (gottesdienstlich genutzte Kirchengebäude) (20%), kirchliche Kindergärten (10%), kirchliche Friedhöfe (5%).
Der Zuschnitt der 4 Regionen ergibt sich aus den jeweils zugeordneten Pfarrbereichen:
1. Region Stadt Brandenburg und Umgebung - mit den Pfarrbereichen:
Dompfarramt Brandenburg, Ev. St. Gotthardt- und Christuskirchengemeinde, Ev. KG St. Katharinen, Auferstehungskirchengemeinde Brandenburg, Pfarramt Brandenburg-West, Ev. KG Havelsee, Pfarrsprengel Päwesin, Pfarramt Brandenburg-Ost*
2. Region Lehnin – Pfarrsprengel Lehnin mit den Pfarrbereichen:
Pfarramt Alt-Töplitz, Pfarramt Ev. Kreuz-Kirchengemeinde Bliesendorf, Pfarramt Ev. Christophorus KG Groß-Kreutz, Pfarramt Ev. Lukas-Kirchengemeinde Jeserig, Pfarramt Lehnin, Pfarramt Ev. KG Netzen, Pfarramt Plötzin
3. Region Beelitz-Treuenbrietzen - mit den Pfarrbereichen:
Pfarramt Beelitz, Pfarramt Ev. KG Michendorf-Wildenbruch, Pfarramt Langerwisch, Pfarramt Stücken, Pfarramt Saarmund, Pfarramt Schlalach*, Pfarramt Treuenbrietzen, Pfarramt Wittbrietzen
4. Region Bad Belzig-Niemegk - mit den Pfarrbereichen:
Pfarramt KG St. Marien-Hoher Fläming Bad Belzig, Pfarramt Rädigke, Pfarramt Brück, Pfarramt Ev. KG Golzow-Planebruch, Pfarramt Lütte, Pfarramt Mörz, Pfarramt Niemegk, Pfarramt Ev. KG Wiesenburg/Mark.
*Bei Veränderungen der Pfarrbereiche werden die betreffenden Gemeinden nach Anhörung der Gemeindekirchenräte neu zugeordnet.
Für die Grundversorgung in der Jugendarbeit werden die 4 Regionen im Kirchenkreis mit mindestens je 0,5 Personalstellen ausgestattet. Diese können auch mit einer 0,5 Pfarrstelle verbunden sein, welche der betreffenden Region zugehört.
Übergemeindliche Aufgaben, welche beim Kirchenkreis angebunden sind, wie Kreisbeauftragte, Krankenhausseelsorge und Öffentlichkeitsarbeit, werden gesondert aufgeführt und unabhängig von der Arbeit in den Regionen verhandelt.
Die Wahlkommissionen* für die Kreissynode sind den Regionen anzupassen.
“Abstimmungsergebnis: 52 / 0 / 4 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/009 ist damit angenommen mit 4 Enthaltungen.
* Der vorgelegte und so beschlossene Beschlusstext enthielt einen Fehler – gemeint war hier „Wahlbereiche“. Dies ist bei der Wahlvorbereitung 2019 zu berücksichtigen.
Begründung Beschluss EKMB 2/009
Die Synode des EKMB hat im Frühjahr 2014 eine Arbeitsgruppe für Strukturfragen (AGS) aufgestellt. Diese soll gemäß dem Selbstverständnis von Kirchengemeinden und Kirchenkreis Strukturen erarbeiten, welche eine verlässliche Planung des Personaleinsatzes für die nächsten 10 Jahre ermöglicht. Dabei sind die verschiedenen Berufsgruppen sowohl gesondert als auch in ihrer Zusammenarbeit zu betrachten.
Die Größe des Kirchenkreises macht für die praktische Arbeit, für Zusammenarbeit und gegenseitigen Austausch eine Gliederung in kleinere Räume erforderlich. Nach umfassender Erhebung und Auswertung von Daten und Informationen aus den Pfarrbereichen des EKMB ist die AGS zu dem Ergebnis gekommen, mit 4 Regionen im Kirchenkreis weiter zu arbeiten.Eine genauere Beschreibung dessen, welche Funktion die Regionen des EKMB haben sollen, ist als Anlage beigefügt.
AGS Regionenbildung im EKMB – Idee und Zielsetzung (15.09.2014 AGS)
Der Kirchenkreis EKMB ist nach dem Zusammenschluss der 3 Kirchenkreise Brandenburg, Lehnin-Bad Belzig und Beelitz-Treuenbrietzen ein Kirchenkreis mit einer großen räumlichen Ausdehnung geworden.
Es erscheint daher sinnvoll, die vielfältigen Formen des christlichen Gemeindelebens in jeweils kleineren Flächeneinheiten zu organisieren und die Zusammenarbeit der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden abzustimmen. Diese werden Regionen des Kirchenkreises genannt. Mit den Regionen werden keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern Gestaltungsräume. Angestrebt werden vergleichbare Bereiche im Sinne einer „Verteilungsgerechtigkeit“ der örtlich zugeordneten Mitarbeitenden.
1. Eine Region soll folgendermaßen beschaffen sein:
- Das Verkehrsnetz verbindet auf gewohnten und möglichst kurzen Wegen die Gemeinden und beteiligten Pfarrbereiche miteinander.
- Bereits bestehende Zusammenarbeit von Pfarrbereichen wird berücksichtigt, die Zusammenarbeit zwischen benachbarten Pfarrbereichen wird gefördert
2. Besondere Herausforderung:
- In den Kirchengemeinden zeichnet sich die Tendenz ab, dass die Gemeinden kleiner werden und immer mehr Orte zu einem Pfarrbereich zusammengefasst werden müssen (mit unterschiedlichen Organisationsstrukturen).
- Unter diesen Bedingungen soll der Kirchenkreis den Einsatz der Mitarbeitenden so organisieren, dass längerfristig eine verlässliche Zusammenarbeit in überschaubaren Räumen möglich ist.
– Gemeindearbeit ist immer auch Beziehungsarbeit!
3. Zielsetzung:
- Für die Arbeit in den Gemeinden gibt es hauptamtlich Mitarbeitende im Pfarramt, in der Gemeindepädagogik, in der Kirchenmusik und in der Jugendarbeit, welche den Regionen zu etwa gleichen Teilen zugeordnet werden. Ausgehend von der derzeitigen personellen Aufstellung ergibt sich als Orientierungsgröße folgende Zusammensetzung der Berufsgruppen: Pfarrdienst 70%, Gemeindepädagoginnen 20%, Kirchenmusik 10%.
- Unter Berücksichtigung von besonderen Schwerpunkten kann es auch Verschiebungen zwischen den Arbeitsbereichen geben (z.B. Region Brandenburg Schwerpunkt Kirchenmusik)
Andere Dienste wie Krankenhausseelsorge und Öffentlichkeitsarbeit sowie Kreisbeauftragte sind auf der Ebene des Kirchenkreises von vornherein gemeindeübergreifend aufgestellt.
4. Innerhalb einer Region sollen die Mitarbeitenden:
- ihre Dienste - Gottesdienste, Kinder-, Konfirmanden
- und Jugendarbeit, Gemeindekreise, kirchenmusikalische Aktivitäten und Veranstaltungen planen und sich abstimmen- Urlaubs- und sonstige Vertretungen regeln
- regionale Schwerpunkte herausarbeiten
- In Randlagen wird keine starre Grenze gezogen.
Die Regionen sollen im Blick auf Gemeindegliederzahlen und Zentren kirchlicher Arbeit vergleichbar sein. Berücksichtigt werden „Kirchtürme“ (Kirchen als Gottesdienst- und Veranstaltungsräume), Kindertageseinrichtungen und kirchliche Friedhöfe.
Verschiedene Überlegungen und Berechnungen haben die Bildung von vier Regionen ergeben:
Region 1: Stadt Brandenburg und Umgebung
Region 2: Lehnin
Region 3: Beelitz-Treuenbrietzen
Region 4: Bad Belzig-Niemegk
„Die Kreissynode legt fest, dass mit der Besetzung der Stellen einer Kreisbeauftragten für die Arbeit mit Kindern und Familien, der Kreisbeauftragung für die Arbeit mit Jugendlichen und der Neubesetzung der Stelle der Kreiskantorin bzw. des Kreiskantors die bisherigen Beauftragungen der Mitarbeitenden für diese Aufgaben erlöschen.“
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/008 – März 2015 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.
„Die Kreissynode legt zur Inanspruchnahme von Mitteln aus der Pfarrhausrücklage fest:Auf Antrag können einer Kirchengemeinde Mittel aus dem Pfarrhausfonds zur Instandsetzung des Pfarrhauses zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag soll die konkret geplanten Arbeiten mit Kostenangeboten enthalten. Die Mittel werden als Zuschuss in Höhe von 25% der tatsächlich entstanden Kosten ausgezahlt.Alle zu einem Pfarrbereich gehörenden Gemeinden sollen sich laufend und in angemessener Höhe an den Lasten der Pfarrhausunterhaltung beteiligen. Entsprechende GKR-Beschlüsse sind mit dem Antrag vorzulegen. (Richtwert: 25% der Bauzuweisung einer Kirchengemeinde werden der Pfarrhaus tragenden Gemeinde zweckgebunden übertragen; gegebenenfalls vorhandene weitere Einnahmen (z.B. hohe Pachten) sind ebenfalls einzubringen.)Voten der AG Bau (fachliche Prüfung der geplanten Arbeiten), AG Haushalt und Finanzen (Prüfung der Finanzierung) und AG Struktur (Prüfung, ob das Pfarrhaus mittelfristig benötigt wird) sind zu berücksichtigen.Bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle soll die Beratung der AG Bau zu evtl. notwendigen Arbeiten gesucht werden. In diesen Fällen können die Maßnahmen Instandsetzung und Instandhaltung enthalten.In besonderen Härtefällen sind höhere Zuschüsse bzw. Darlehen auf Empfehlung der AG Haushalt möglich.“
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/007 – März 2015 einstimmig an.
„Die Synode bestätigt den nachfolgend zitierten Beschluss des Kreiskirchenrates [EKMB-KKR Januar 2015 -01/09] zur Änderung des in der Herbstsynode beschossenen Stellenplans:‚Der KKR beschließt den vorgelegten Stellenplan des EKMB für das Jahr 2015 mit 70,02 Sollstellen und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.483.576,00 Euro.‘ Mit diesem Beschluss der Synode wird der Synodenbeschluss zum Stellenplan 2015 des EKMB [EKMB 2/004 – November 2014] bezüglich des ersten Satzes geändert.“
Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/006 – März 2015 einstimmig bei einer Enthaltung an.