2014

Um allen Synodalen die von der Synode des EKMB gefassten Beschlüsse schnell und übersichtlich verfügbar zu machen, sind diese hier mit dem beschlossenen Wortlaut (in Anführungsszeichen kursiv dargestellt), der Beschlussnummer (in Klammer gesetzt) und dem Abstimmungsergebnis (nach dem Beschlusstext am Ende) aufgeführt.

Oben ist jeweils der aktuellste Beschluss enthalten. Die Liste enthält alle gefassten Beschlüsse der 2. Legislaturperiode es EKMB (Zeitraum 2014 bis 2019).

Sie wird noch um alle seit der konstituierenden Tagung der Synode am 18. Februar 2012 gefassten Beschlüsse der 1. Legislaturperiode 2012 bis 2013 ergänzt.

 

 

Haushaltsplan 2015 des EKMB [EKMB 2/005 – November 2014]

„Der Haushaltsplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg (EKMB) für das Jahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.840.429,00 € beschlossen.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/005 – November 2014 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.

Stellenplan 2015 des EKMB [EKMB 2/004 – November 2014]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises

Mittelmark-Brandenburg für das 2015 mit 63,14 Sollstellen (66,14 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.331.056,00 €.

Die Differenz von 3,00 VBE (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch den Finanzausgleich des Kirchenkreises und interner Erstattungen abgesichert. Es handelt sich dabei um künftig wegfallende Stellen (KW-Vermerke)“

Die Synode nimmt den Beschluss mehrheitlich an. Abstimmungsergebnis: 42 / 6 / 4 (Ja / Nein / Enthaltung)

Jahresrechnung 2013 des EKMB [EKMB 2/003 – November 2014]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2013 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 948.756,26 € und erteilt dem Wirtschafter Entlastung. Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 837.620,03 € wie folgt verwendet werden soll:

1.            239.363,91 €       Personalkostenrücklage

2.              14.231,41 €        Verwendung für Sachkosten 2015

3.                4.495,99 €        Ausgleich Selbstabschließerkonten*2013

4.              80.123,69 €        Vortrag Baumittel nach 2014

5.            200.000,00 €       Betriebsmittelrücklage

6.            100.000,00 €       Rücklage für Strukturmaßnahmen

7.            100.000,00 €       Rücklage für Entschuldung Gemeinden

8.              94.187,21 €        Gemeindeprojekte

9.                5.217,82 €        Aufstockung Anteil Oiko-Credit      

 * Kirchenmusik (0210.02; 0210.04; 0210.06), Gemeindepädagogik (0430.01) und Jugendarbeit (1120.01.) ) .“

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die noch durchzuführende Rechnungsprüfung der für den EKMB bestellten Rechnungsprüferin keine Ergebnisse hervorbringt, die einer Entlastung entgegenstehen.

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/003 – November 2014 einstimmig bei einer Enthaltungen an.

Zuordnung der stellvertretenden Synodalen [EKMB 2/002 – April 2014]

„Für die Vertretung der ehrenamtlichen Synodalen ist auch in den Wahlbereichen 11 und 12 der Basisbezug zur Ortskirchengemeinde (Pfarrbereich) ausschlaggebend - personengebundenes Regionalprinzip bei der Stellvertretung. Deshalb werden den dreizehn ordentlich gewählten Synodalen dieser zwei Wahlbereiche die ersten und zweiten Stellvertretenden personengebunden mit dem höchstmöglichen regionalen Bezug zugeordnet. Das Präsidium wird gebeten, den Beschluss gemeinsam mit dem Supturbüro umzusetzen und der nächsten Synode darüber zu berichten.“

Die Synode nimmt den Beschluss EKMB 2/002 – April 2014 einstimmig bei zwei Enthaltungen an.

Zusammensetzung KKR 2014 - 2020 [EKMB 2/001 - April 2014]

„Der Kreiskirchenrat des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg besteht aus insgesamt 15 Personen (acht ehrenamtliche und sieben hauptamtliche Mitglieder). Vier Mitglieder (Superintendent, 1. und 2. Stellvertretende/e Superintendent/in sowie Präses der Kreissynode [Art. 52 Abs. 1 Nr. 1-3 GO]) sind kraft Amtes Mitglied des KKR – geborene Mitglieder. Die verbleibenden elf Mitglieder werden von der Synode direkt in den KKR gewählt – gekorene Mitglieder. Das verbleibende Kontingent der hauptamtlich tätigen Mitarbeitenden (vier Mitglieder) teilt sich wie folgt auf:

  • Zwei Mitglieder aus dem Bereich der im Pfarrdienst Tätigen (Art. 52 Abs. 1 Nr. 4 GO)
  • Ein Mitglied aus dem Bereich der kirchlichen Körperschaften, Einrichtungen oder Werke (Art. 52 Abs. 1 Nr. 5 GO)
  • Ein Mitglied aus dem Bereich der beruflichen Mitarbeitenden aus den Arbeitsbereichen (Gemeinde-pädagogik, Jugendarbeit, Krankenhausseelsorge, Kirchenmusik und Diakonie)
  • Das verbleibende Kontingent (sieben Mitglieder) der ehrenamtlichen Mitglieder (Art. 52 Abs. 1. Nr. 6 GO) wird von der Synode nach der Neubildung aus ihren ordentlichen Mitgliedern gewählt.

Für die Mitglieder des KKR nach Artikel 52 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 der Grundordnung (GO) wird je ein vertretendes Mitglied personengebunden gewählt.“

Die Synode nimmt den Antrag (EKMB 2/001 – April 2014) einstimmig an.