„Die Kreissynode beruft Pfarrer Christian Bochwitz als Nachfolger für Pfarrer Jens Meiburg als Kreisdiakoniepfarrer des EKMB.“
Abstimmungsergebnis: 52/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Pfarrer Bochwitz wurde einstimmig mit einer Enthaltung zum Kreisdiakoniepfarrer berufen.
Pfarrer Bochwitz nimmt die Wahl an.
„Die Kreissynode bestätigt die grundsätzliche Notwendigkeit eines Kirchenkreiszentrums für den EKMB.“
Abstimmungsergebnis: 48/1/4 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 1 ist mit einer Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.
„Die Kreissynode beauftragt den Kirchenkreis entsprechende Planungen vorzunehmen.“
Abstimmungsergebnis: 45/2/6 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 2 ist mit zwei Gegenstimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
„Die nötigen Planungsmittel, die der Kirchenkreis zur Umsetzung braucht, können aus der gebildeten Rücklage
(Kirchenkreiszentrum) bis max. 60.000,00 EUR entnommen werden.“
Abstimmungsergebnis: 28/7/18 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/029 Teil 3 ist mit 7 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen angenommen.
Die Kreissynode beschließt folgende Kreiskirchliche Kollekten für 2018:
Kreiskirchliche Kollekten 2018 | gewählt |
„Hilfe für Litauen“ - Kranken- u. Altenbetreuung, Suppenküche, Lebensmittel für Obdachlose | ja |
Jugendhaus des EKMB „cafe contact“ - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel | ja |
Diak. Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. - Flüchtlingsarbeit im EKMB | ja |
Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst | ja |
Telefonseelsorge Potsdam - Ausbildung u. Supervision der Ehrenamtlichen | ja |
Jugendarbeit im EKMB, besondere Projekte, kreiskirchliche Aktionen | ja |
Die Synodalen stimmen zu, dass den Kollekten in der nächsten KKR-Sitzung am 13.12.2017 die Termine zugeordnet werden.
„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2018 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.123.350,00 € in Einnahme und 5.123.350,00 € in Ausgabe. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch. Die Stellvertretung des Wirtschafters und die Wirtschaftsbefugnis für Teilbereiche wird durch Kreiskirchenratsbeschluss festgelegt. Der Haushalt wird nach ortsüblicher Bekanntgabe in der Superintendentur zwei Wochen zur Einsicht ausgelegt.
Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/027 ist einstimmig angenommen.
„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises
Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2018 mit 68,47 Soll-Stellen und 68,47 Ist-Stellen sowie einer
Personalkostengrenze in Höhe von 3.582.124,00 €.“
Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/026 ist einstimmig angenommen.
„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2016 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 1.073.267,31 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 822.836,66 € wie folgt verwendet werden soll:
Verwendung des Überschusses:
40.400,00€ Oikocredit Vorjahr (2017)
1.210,44€ Sonstiges
81.064,04€ 15 % Pfarrhausrücklage lt. Fin. Satzung
22.968,14€ 10 % Notfonds lt. Finanzsatzung
145.596,29€ Baurücklage allgemein
85.000,00€ Technikfonds
6.000,00€ Risiko-Rücklage
35.000,00€ Gemeindeprojekte/-entwicklung
100.000,00€ Rücklage für Orgeln
60.000,00€ Rücklage Kirchenkreiszentrum
50.000,00€ Rücklage Strukturfonds
195.597,75€ Umlage aus Eigenen Einnahmen an Kirchengem. (7,25 €/ GGl)
822.836,66€ Ergebnis ohne SAS
Abstimmungsergebnis: 53/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/025 ist einstimmig angenommen.
Die Synode beschließt die Zuordnung der vom Kirchenkreis finanzierten Personalstellen in zentrale (selbst- und fremdfinanzierte), regionale (gemeindliche) und den Regionen fest zugeordnete Stellen (Jugend und KiTa) zu gliedern.
Das derzeitige Verhältnis von regionalen : zentralen Stellen mit gerundet 44 : 19 Vollzeit-Personalstellen soll auch künftig als Orientierung dienen. Dabei ist die Menge der Zentralstellen auch von deren Refinanzierung
abhängig.
Die regionalen Stellen dürfen nicht unter 66% der Gesamtstellen fallen.
Abstimmungsergebnis: 55/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/024 ist einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.
Die Synode beschließt, für die Bewertung der Personalstellen in den Regionen des Kirchkreises den folgenden Gewichtungsschlüssel anzuwenden:
- Gemeindegliederzahl fällt mit 75% ins Gewicht
- Anzahl der „Kirchtürme“, also der Standorte mit kirchlich genutztem Kirchengebäude, fällt mit 20% ins
Gewicht
- Anzahl der zu verwaltenden kirchlichen Friedhöfe fällt mit 5% ins Gewicht.
Aus diesen 3 Kriterien ergibt sich rechnerisch die Zuordnung aller HA der Berufsgruppen Pfarrer/innen,
Gemeindepädagoginnen und Kirchenmusiker/innen zu den Regionen.
- Kitas werden gesondert bewertet und mit 0,1 Personalstellen für Geschäftsführung je KiTa der
betreffenden Kirchengemeinde zugerechnet.
- Jugendarbeit wird derzeit mit 0,5 Personalstellen je Region eingeplant,
perspektivisch mit 1 Personalstelle je Region.
Abstimmungsergebnis: 55/0/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/023 ist einstimmig bei einer Enthaltung angenommen.