Die Kreissynode beauftragt die AG Kirchenkreiszentrum, unter der Federführung des Superintendenten, bis zur Frühjahrssynode am 30.03.2019, für die beiden priorisierten Standorte (Neubau Stiftsgelände Kloster Lehnin und Anbau/ Sanierung Pfarrhaus Goethestraße Lehnin) konkrete Aussagen zur Realisierbarkeit (unter anderem Planungsrecht), Kosten, Raumstruktur, Finanzierung (einschließlich möglicher Förderungen) sowie Zeitplan zur Entscheidung vorlegen.
Abstimmungsergebnis: 44/4/8 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/041 ist mit 4 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
1. Eine ordnungsgemäße Einladung zur Tagung der Kreissynode des EKMB im Sinne des Artikels 45 Absatz 1 Grundordnung (GO) der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) i. V. m. § 2 Absatz 1 Satz 1 Geschäftsordnung der Landessynode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz kann mittels Brief oder per E-Mail an die ordentlichen Mitglieder der Kreissynode erfolgen. Die Einladung erfolgt durch die Geschäftsstelle der Kreissynode des EKMB in der Superintendentur.
2. Der Vorbereitungs- und Informationsstand aller stellvertretenden Synodalen soll verbessert werden, damit Diskussionsprozesse besser nachvollzogen werden können und im Vertretungsfall schneller und qualifizierter reagiert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, erhalten alle stellvertretenden Synodalen ab der Frühjahrstagung der Kreissynode am 30. März 2019 die Einladung nebst Anlagen - parallel zur Einladung an die ordentlichen Mitglieder - per E-Mail.
3. Eine Übermittlung der Einladung per E-Mail darf nur durch die Geschäftsstelle der Kreissynode des EKMB in der Superintendentur und nur dann erfolgen, wenn das ordentliche Mitglied bzw. der oder die stellvertretenden Synodalen dem vorher zugestimmt haben. Die Zustimmung ist zu dokumentieren und jederzeit widerrufbar.“
Abstimmungsergebnis: 50/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/039 ist einstimmig angenommen mit 1 Enthaltung.
Die Kreissynode beschließt die kreiskirchlichen Kollekten für 2019:
lfd. Nr. Kollektenzweck
1. Diakonisches Werk Brandenburg an der Havel e.V. – Arbeit des Betreuungsvereins
2. Jugendhaus des EKMB "cafe contact" - Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel
3. Telefonseelsorge Potsdam – Unterstützung/ Gewährleistung der Arbeit
4. Diakonisches Werk im Landkreis Potsdam-Mittelmark e.V. – Verbreitung des Leistungsangebotes
5. Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst
6. „Hilfe für Litauen“ – Unterstützung der ev. Christen und Gemeinden in Litauen
7. Posaunenarbeit – Unterstützung Bläserworkshop und Teilnahme Kirchentag
Sie beauftragt den Kreiskirchenrat mit der weiteren Umsetzung.
Abstimmungsergebnis: 51/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/038 ist einstimmig angenommen
Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2019 mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.486.435 € in Einnahmen und Ausgaben. Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch.
Abstimmungsergebnis: 49/0/4 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/037 ist einstimmig angenommen mit 4 Enthaltungen.
Der Haushalt wird nach Bekanntgabe in der Synode zwei Wochen zur Einsicht in der Superintendentur ausgelegt.
Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2019 mit 73,15 Sollstellen und 73,15 Ist-Stellen sowie einer Personalkostengrenze in Höhe von 4.162.007 €.
Abstimmungsergebnis: 52/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/036 ist mit 1 Enthaltung einstimmig angenommen.
Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2017 des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg mit einem Bestand von 949.555,27 € ab und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, dass der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss 634.586,15 € beträgt.
Abstimmungsergebnis: 53/0/1 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035 ist einstimmig bei 1 Enthaltung angenommen.
Die Kreissynode widmet aus der anteiligen Personalkostenrücklage für Projektstellen einen Betrag in Höhe von 375.000,- € für eine Projektstelle in der Baupflege. Der Kreiskirchenrat wird beauftragt die Projektstelle zu besetzen und drei Jahre nach Besetzungsbeginn die Kreissynode über die Ergebnisse einer Evaluation der Projektstelle zu unterrichten. Nach positiver Evaluation soll ein Konzept zur dauerhaften Finanzierung erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis: 46/0/7 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-1 ist einstimmig bei 7 Enthaltungen angenommen.
Die Kreissynode widmet aus der anteiligen Personalkostenrücklage für Projektstellen einen Betrag in Höhe von 450.000,- € zur Verwendung für eine Geschäftsführung für kirchengemeindliche Kindertagesstätten. Der Kreiskirchenrat und das Kirchliche Verwaltungsamt werden beauftragt die bisherige Arbeit in dieser Sache fortzusetzen. Die Freigabe der Mittel nach abschließender Erarbeitung einer Lösung erfolgt durch die Kreissynode oder den Kreiskirchenrat.
Abstimmungsergebnis: 48/1/4 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-2 ist mit 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen angenommen.
Die Kreissynode unterstützt die Einrichtung einer Projektstelle zur Einwerbung und Betreuung von Fremdmitteln beim Evangelischen Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg. Ebenfalls wird dem Evangelischen Kirchenkreisverband Potsdam-Brandenburg die Übernahme der vorgesehenen Kosten bis zu einer Höhe von 60.000,- € zugesichert. Die Kostenübernahme ist nur für den Fall des Ausbleibens der vorgesehenen Eigenfinanzierung der Projektstelle möglich. Für den Fall der Kostenübernahme wird die anteilige Personalkostenrücklage für Projektstellen des Kirchenkreises als Finanzierungsquelle festgelegt. Die Kreissynode ist drei Jahre nach Besetzungsbeginn über die Ergebnisse einer Evaluation der Projektstelle zu unterrichten.
Abstimmungsergebnis: 43/0/11 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-3 ist einstimmig bei 11 Enthaltungen angenommen.
Die Kreissynode beschließt, vorbehaltlich der Nichtfinanzierung durch die Stadt Brandenburg, für die Fortsetzung der Flüchtlingskoordination im EKMB in der Stadt Brandenburg an der Havel und Umgebung 72.000,00 € für das Jahr 2019 aus dem kreiskirchlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: 51/0/2 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/035-4 ist mit 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.
Die Synode unterstützt den von der Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) [HGKGW] mit Schreiben vom 26. November 2017 an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gestellten Antrag auf Wechsel vom Evangelischen Kirchenkreis Potsdam in den Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark- Brandenburg (EKMB) zum 01. Januar 2019. Sie bestätigt damit ihren auf der Frühjahrstagung der Kreissynode am 21. April 2018 gefassten Beschluss [EKMB 2/032]. Die Unterstützung des Antrages des HGKGW erfolgt auf Grundlage des Beschlusses der Kirchenleitung der EKBO vom 27. April 2018.
Die Synode ist damit einverstanden, dass die Kirchenleitung im Falle eines Wechsels der HGKGW in den EKMB den Gemeindegliederzuweisungsschlüssel für den EKMB von 500 auf bis zu 525 verändert.
Die Synode bittet die Kirchenleitung, die Möglichkeit zu prüfen, ob dem Kirchenkreis Potsdam bei den mit dem Wechsel der HGKGW in den EKMB verbundenen Strukturanpassungen für eine Übergangszeit zur Unterstützung Mittel aus dem Strukturfonds der Landeskirche zur Verfügung gestellt werden können.
Abstimmungsergebnis: 44/1/1(Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Die Kreissynode dankt der AG Struktur für die geleistete Arbeit. Die Kreissynode beauftragt die AG Struktur weiterhin beratend tätig zu sein. Die Beauftragung soll folgende Schwerpunkte beinhalten:
- Entwicklung von Verfahren für Stellenbesetzungen in Pfarrdienst, Gemeindepädagogik, Kirchenmusik und Jugendarbeit
- Dienstvereinbarungen – Muster und konkrete Umsetzung
- Attraktivität der Stellen entwickeln
- Strukturen der Pfarrbereiche betrachten und ggf. weiterentwickeln
- Beratung von Gemeinden, Entwicklung von Konzeptionen, auch mit Hilfe von außen
- Jährliche Überprüfung des Stellenplans aufgrund des Finanzaufkommens.
Die Zusammensetzung der AG Struktur soll paritätisch der Regionalstruktur angepasst werden. Jede Region ist mit 2 Mitgliedern, ein haupt- und ein ehrenamtliches Mitglied, dazu je eine/ einen Stellvertreterin/ Stellevertreter in der AG vertreten. Der Vorsitz der AG Struktur wird zusätzlich - unabhängig von der regionalen Zugehörigkeit - bestimmt.
Abstimmungsergebnis: 52/0/0 (Ja/Nein/Enthaltung)
Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.
Die Synode befürwortet den von der Heilig-Geist-Kirchengemeinde Werder (Havel) [HGKGW] mit Schreiben vom 26. November 2017 an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) gestellten Antrag auf Wechsel vom Evangelischen Kirchenkreis Potsdam in den Evangelischen Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB).
Diese Befürwortung des Antrages des HGKGW erfolgt auf Grundlage der Stellungnahme des Kreiskirchenrates vom 21. März 2018 an das Konsistorium der EKBO, Abteilung 1, Frau Oberkonsistorialrätin Heike Koster.“
Abstimmungsergebnis: 55/1/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme angenommen.
Zwei Synodale haben die Sitzung zwar bereits verlassen, haben aber ihr schriftliches Votum zu dem Beschluss dem Präses übergeben.