2016

Personalkosten-Rücklage für Gemeindesekretärinnen und Gemeindesekretäre [EKMB 2/022 – November 2016]

„Die Kreissynode beschließt, dass die Personalkosten-Rücklage für Gemeindesekretärinnen und
Gemeindesekretäre im Rahmen des gültigen Stellenplans ab 01.01.2017 vom EKMB übernommen wird.

Abstimmungsergebnis: 56/1/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/022 ist angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung.

Kreiskirchliche Kollekten 2017 [EKMB 2/021 – November 2016]

Die Kreissynode beschließt folgende kreiskirchliche Kollekten 2017

-  Diakonisches Werk im Kirchenkreis Brandenburg a.d.H. e.V.- Betreuungen und Betreuungsvermeidung
- Jugendhaus des EKMB "cafe contact"- Grundlage (Eigenanteil) für Beantragung der Fördermittel
- Kreisjugendarbeit- Durchführung von Projekten
- „Hilfe für Litauen“- Transportkosten
- Ev. Posaunenarbeit des EKMB- Kirchenmusik Posaunenarbeit
-  Förderverein Luise-Henrietten-Hospiz Lehnin e.V. - Hospizdienst
- Telefonseelsorge Potsdam - Schulung und Supervision von Ehrenamtlichen
- Cafe Melting Pott - Kontaktaufnahme Geflüchtete und brandenburgische Ehrenamtliche

Die Synodalen stimmen zu, dass den Kollekten in der nächsten KKR-Sitzung am 07.12.2016 die Termine zugeordnet werden.

Landeskirchliches Fond zur finanziellen Unterstützung von Orgelbau- und Orgelsanierungsprojekten [EKMB 2/020 – November 2016]

„Die Kreissynode des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg bittet die Landessynode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, einen landeskirchliches Fond zur finanziellen Unterstützung von Orgelbau- und Orgelsanierungsprojekten einzurichten und dafür Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen, damit in Zukunft Finanzierungskonzepte für Orgelmaßnahmen wieder unter Beteiligung der Landeskirche realisiert werden können.


Abstimmungsergebnis: 55/2/1 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/020 ist angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung

Haushaltsplan 2017 [EKMB 2/019 – November 2016]

„Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Haushaltsplan des EKMB für das Jahr 2017 mit einer
Gesamtsumme in Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.898.848,00 €.
Wirtschafter kraft Amtes ist Superintendent S.-Thomas Wisch. Die Stellvertretung des Wirtschafters und die
Wirtschafterbefugnis für Teilbereiche wird durch Kreiskirchenratsbeschluss festgelegt. Der Haushalt wird nach
ortsüblicher Bekanntgabe (Abkündigungen im Gottesdienst) in der Superintendentur zwei Wochen ausgelegt.

Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/019 ist einstimmig angenommen.

Stellenplan 2017 [EKMB 2/018 – November 2016]

"Die Kreissynode beschließt den vorgelegten Stellenplan des Evangelischen Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg für das Jahr 2017 mit 68,51 Sollstellen (68,76 Ist-Stellen) und einer Personalkostengrenze in Höhe von 3.703.860,00 € (inkl. aller Kirchengemeinden).“

Die Differenz von 0,25 Vbe (Vollbeschäftigteneinheiten) zwischen Ist und Soll wird durch Mehreinnahmen gedeckt.

Abstimmungsergebnis: 58/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nr.: EKMB 2/018 ist einstimmig angenommen.

Jahresrechnung 2015 [EKMB 2/017 – November 2016]

„Die Kreissynode nimmt die vorgelegte Jahresrechnung 2015 des Kirchenkreises Mittelmark-Brandenburg ab mit einem Bestand von 1.201.870,15 €  und erteilt dem Wirtschafter Entlastung.
Die Kreissynode beschließt, das der nach Abzug der Selbstabschließer verbleibende Überschuss in Höhe von 1.005.135,11 €  wie folgt verwendet werden soll:


   102.745,30 €    Umlage aus eigenen Einnahmen an Kirchengem.
     35.570,18 €    Oikocredit Vorjahre
   400.000,00 €    Pfarrhausrücklage
     58.663,62 €    Baubeihilfe n. bes. Prüfung
       8.616,89 €    Strukturmaßnahmen
     35.615,91€     Entschuldung Gemeinden
     32.050,19 €    Gemeindeprojekte
     28.724,18 €    Reformationsjubiläum N E U
   200.000,00 €    Rücklage für Orgeln N E U
   100.000,00 €    Technik-Rücklage N E U
       3.148,84 €    Vortrag 2016

 1.005.135,11€    Ergebnis

Abstimmungsergebnis: 60/0/0 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss-Nr.: EKMB 2/017 ist einstimmig angenommen.

Gründung von Regionalbeiräten als Gestaltungskräfte in der Region [EKMB 2/016 – April 2016]

1. Die vier auf der Herbsttagung 2015 der Kreissynode beschlossenen Regionen bilden jeweils einen eigenen Regionalbeirat. Die anzuwendenden Regeln für die Regionalbeiräte sind in der Anlage „EKMB: Leitlinien für die Regionalbeiräte für die vier in der Herbstsynode 2015 beschlossenen Regionen“ beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Mitglieder des Regionalbeirates sind dem Kreiskirchenrat bis zum 31.10.2016 schriftlich mitzuteilen.“ 

Abstimmungsergebnis: 46/3/3 (Ja / Nein / Enthaltung)
Der Beschluss Nummer: EKMB 2/016  ist bei drei Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Anlage zum Beschluss der Kreissynode Nummer: EKMB 2/016

EKMB: Leitlinien für die Regionalbeiräte

für die vier in der Herbstsynode 2015 beschlossenen Regionen

Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe
und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus,
von dem aus der ganze Leib zusammengefügt ist
und ein Glied am andern hängt durch alle Gelenke,
wodurch jedes Glied das andere unterstützt nach dem Maß seiner Kraft
und macht, dass der Leib wächst und sich selbst aufbaut in der Liebe.
(Eph. 4,15.16)

Präambel

Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark-Brandenburg (EKMB) hat zur Förderung der Zusammenarbeit vier Regionen gebildet (gemäß Artikel 39 Absatz 5 GO).

„Die Regionenbildung dient dazu, die vielfältigen Formen des christlichen Gemeindelebens in jeweils kleineren Flächeneinheiten zu organisieren und die Zusammenarbeit der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden abzustimmen.

Mit den Regionen werden keine zusätzlichen Verwaltungsstrukturen geschaffen, sondern Gestaltungsräume.“ (Anlage Synodenbeschluss 2015-11-07)

Die Koordinationsarbeit der nachfolgend beschriebenen Regionalbeiräte dient dazu, das regionale Kirchenleben inhaltlich, thematisch und organisatorisch zu unterstützen, die anderen leitenden Gremien zu entlasten, Anregungen für eine gute Zusammenarbeit der Pfarrbereiche unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Besonderheiten zu geben und die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der Gemeinden innerhalb der Region zu stärken.

Einsetzung eines Regionalbeirates

Jede Region setzt einen Regionalbeirat ein, der den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Pfarrbereichen fördert, gemeinsame Vorhaben plant, über den Personaleinsatz berät, ziel- und lösungsorientiert an Aufgaben arbeitet, die sich aus Initiativen, den Besonderheiten örtlichen Gemeindelebens oder der Umsetzung von Synoden- oder KKR-Beschlüssen ergeben.

2. Zusammensetzung und Leitung

Die Gemeindekirchenräte (GKR) eines jeden Pfarrbereiches entsenden einvernehmlich für den Zeitraum der laufenden Legislatur der Kreissynode als Mitglieder in den Regionalbeirat:

  • je eine Person im Ehrenamt und
  • je eine Person im Hauptamt

Ist ein Mitglied verhindert oder scheidet es aus, so wird vom betreffenden Pfarrbereich ein Ersatzmitglied entsandt. Die Mitglieder im Regionalbeirat müssen nicht Mitglied des GKR sein. Die erneute Entsendung ist möglich.

Der Regionalbeirat bestimmt aus seiner Mitte je eine Person für Vorsitz und Stellvertretung.

3. Versammlungen des Regionalbeirates

Der Regionalbeirat sollte mindestens zweimal im Jahr zusammen treten.

Die oder der Vorsitzende lädt mit einer Frist von vier Wochen zu den regelmäßigen Versammlungen des Regionalbeirates schriftlich ein.

Der Regionalbeirat soll möglichst im Konsens (Herstellung regionaler Akzeptanz) entscheiden.

Der Regionalbeirat kann Anträge an den KKR stellen.

Für Projekte in der Region steht jeder Region ein Etat zur Verfügung. Für das Jahr 2016 wird der Etat in Höhe von 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) je Region festgelegt.

Die Verwendung dieser Mittel ist dem KKR mit Projektbeschreibungen und Empfehlungen des Regionalbeirates vorab anzuzeigen. Der KKR kann sein Veto einlegen.

Verabredungen, Entscheidungen und Anträge des Regionalbeirates werden in einem Protokoll festgehalten, welches innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung allen Beteiligten zuzusenden ist.

4. Informationsfluss

Die bzw. der Vorsitzende sorgt dafür, dass das endgültige Protokoll spätestens einen Monat nach der Versammlung allen Mitgliedern des Regionalbeirates, den Vorsitzenden der GKR sowie dem KKR elektronisch zugeleitet wird. Die Mitglieder des Regionalbeirates sorgen dafür, dass die Inhalte allen GKR ihres Pfarrbereich es zur Kenntnis gegeben werden.